Kein Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen

Pressemitteilung vom
So vereinfachen Verbraucher das Prüfverfahren
Off

Beitragszahler müssen für Nebenwohnungen sowie für privat genutzte Ferienwohnungen keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits am 18. Juli letzten Jahres entschieden. Dennoch stehen einige Anträge zur Befreiung noch aus, da wichtige Unterlagen der Antragsteller fehlen. Die Verbraucherzentrale Bayern rät allen Beitragszahlern, die ihre Nebenwohnung befreien lassen wollen, entsprechende Nachweise am besten unverzüglich beizubringen. „Liegt die melderechtliche Bestätigung der Nebenwohnung oder ein Zweitwohnungssteuerbescheid schon bei dem Befreiungsantrag vor, so kann damit das Prüfverfahren des Rundfunkbeitragsservice erheblich verkürzt werden“, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern.

Kann der Antrag nicht sofort bearbeitet werden, entsteht jedoch niemandem ein Nachteil. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden zurückerstattet oder mit den Beiträgen für die Hauptwohnung verrechnet. Bei Fragen rund um den Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt in den örtlichen Beratungsstellen. Die Adressen sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Auf der Homepage kann für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.