Beitragszahler müssen für Nebenwohnungen sowie für privat genutzte Ferienwohnungen keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits am 18. Juli letzten Jahres entschieden. Dennoch stehen einige Anträge zur Befreiung noch aus, da wichtige Unterlagen der Antragsteller fehlen. Die Verbraucherzentrale Bayern rät allen Beitragszahlern, die ihre Nebenwohnung befreien lassen wollen, entsprechende Nachweise am besten unverzüglich beizubringen. „Liegt die melderechtliche Bestätigung der Nebenwohnung oder ein Zweitwohnungssteuerbescheid schon bei dem Befreiungsantrag vor, so kann damit das Prüfverfahren des Rundfunkbeitragsservice erheblich verkürzt werden“, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern.
Kann der Antrag nicht sofort bearbeitet werden, entsteht jedoch niemandem ein Nachteil. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden zurückerstattet oder mit den Beiträgen für die Hauptwohnung verrechnet. Bei Fragen rund um den Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt in den örtlichen Beratungsstellen. Die Adressen sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Auf der Homepage kann für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.