Kein Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen

Pressemitteilung vom
So gelingt die Befreiung
Off

Ab sofort müssen Rundfunkteilnehmer für Nebenwohnungen sowie für privat genutzte Ferienwohnungen keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli dieses Jahres entschieden (AZ. 1 BvR1675/16 u.a.). „Wer von dieser neuen Regelung betroffen ist und die Voraussetzungen erfüllt, kann beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für seine Nebenwohnung stellen“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Auf seiner Website www.rundfunkbeitrag.de stellt der Beitragsservice ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung.

Zusammenlebende Paare sollten beachten, dass sowohl die Haupt- als auch die Nebenwohnung beim Beitragsservice auf den gleichen Antragsteller angemeldet sein müssen. Denn die Befreiung gilt nur für den Antragsteller selbst. „Ist die Hauptwohnung auf den einen und die Nebenwohnung auf den anderen Partner angemeldet, muss der Rundfunkbeitrag weiterhin doppelt bezahlt werden“, warnt Tatjana Halm. Wichtig ist, dass Verbraucher ihrer Abmeldung eine Meldebescheinigung beilegen. Daraus sollten die Anmeldung der Haupt- wie auch der Nebenwohnungen sowie das jeweilige Einzugsdatum hervorgehen.

Auch bei der rückwirkenden Befreiung gibt es einiges zu berücksichtigen. Grundsätzlich hat das Gericht entschieden, dass die Befreiung rückwirkend zum 18. Juli 2018 möglich ist, sofern die Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt bereits vorlagen. Die Beiträge, die vor diesem Stichtag bezahlt wurden, werden nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet: Verbraucher müssen bereits Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingelegt haben und über diesen sollte noch nicht rechtskräftig entschieden worden sein. Aufgrund der vielen Anträge auf Befreiung von Nebenwohnungen kann die Bearbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Verbrauchern entsteht jedoch kein Nachteil. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden zurückerstattet oder mit den Beiträgen für die Hauptwohnung verrechnet. Bei Fragen rund um den Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt in den örtlichen Beratungsstellen. Die Adressen sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Auf der Homepage kann für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.