Kein Rundfunkbeitrag für leerstehende Wohnungen

Pressemitteilung vom
Wer irrtümlich zahlt, sollte sich abmelden
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Muss für eine leerstehende Wohnung oder ein nicht genutztes Haus der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro im Monat bezahlt werden? Immer wieder melden sich Eigentümer mit dieser Frage bei der Verbraucherzentrale Bayern. Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern, weist auf diesen Sachverhalt hin: „Grundsätzlich ist eine leerstehende Wohnung oder ein Haus nicht anmeldepflichtig, wenn die Immobilie unbewohnt ist.“ Existiert kein Mietvertrag und liegt keine Meldung beim Einwohnermeldeamt vor, muss nicht gezahlt werden. Die Rechtsexpertin rät: „Wer den Rundfunkbeitrag irrtümlich zahlt, sollte beim Beitragsservice eine Abmeldung veranlassen.“

Für Beitragszahler, die in einer Wohnung gemeldet sind, obwohl sie bereits anderswo wohnen, kommt auch ein Antrag zur Befreiung einer Nebenwohnung in Betracht. Bei Fragen zum Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt in den örtlichen Beratungsstellen. Die Adressen sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Auf der Homepage kann für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.

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