Grundsatzentscheidung zur Höhe von kostenpflichtigen Kunden-Hotlines

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern klagt erfolgreich gegen Sky
Off

Für die Inanspruchnahme einer Kundenservicehotline dürfen keine Kosten anfallen, die über einen gewöhnlichen Flatrate-Tarif hinausgehen. Das hat das Landgericht (LG) München I mit Urteil vom 01.08.2018 (Az. 37 O 15341/17) entschieden. Die Verbraucherzentrale Bayern klagte erfolgreich gegen den Pay-TV-Anbieter Sky, der eine kostenpflichtige 01806-Kundenservicehotline anbot. Wer die Hotline anrief, hatte pauschal 0,20 Euro je Anruf aus dem deutschen Festnetz zu bezahlen und 0,60 Euro je Anruf aus dem Mobil-funknetz. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bayern übersteigen diese Kosten das Entgelt für die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes, was rechtlich unzu-lässig ist.

Das LG München folgte nun der Auffassung der Verbraucherzentrale. Die Richter urteilten, dass die Kosten, die für die Servicehotline veranschlagt wurden, zu hoch seien. Das Gericht berücksichtigte europarechtliche Vorgaben, wonach zur Beurteilung der üblichen Kosten auf den Grundtarif abzustellen ist. Hierunter sind nach Ansicht des Gerichtes die gängigen Telefonkosten eines Nutzers zu verstehen. Da diese heutzutage regelmäßig auf Flatrate-Tarifen beruhten, überschreiten die veranschlagten Entgelte nach Ansicht des LG München I die üblicherweise anfallenden Telefonkosten. Das Urteil des LG München I ist noch nicht rechtskräftig. „Wir begrüßen die Entscheidung, denn zusätzlich anfallende Kosten für eine Kundenservicehotline können Verbraucher von der Ausübung ihrer Rechte abhalten“, so Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Es bleibt abzuwarten, ob Sky gegen das Urteil Berufung einlegt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
Fokuswoche Ziele FSJ

Ist Freiwilligendienst was für mich? Jetzt zu Online-Vortrag anmelden!

Freiwilligendienst: Ist das was für mich? Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.
Junge Frau vergleicht ihre Stromrechnung mit der Anzeige an ihrer Heizungsanlage

Verfahren gegen Unternehmen der primaholding-Gruppe: Erste Erfolge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Anbieter primastrom und voxenergie wegen unzulässiger Preiserhöhungen Musterklagen eingereicht. Jetzt sind mit den beiden Anbietern erste Vergleiche gelungen. Die Verhandlungen gehen weiter, auch beim Schwesterunternehmen nowenergy.