Flirten ohne Hindernisse

Pressemitteilung vom
Darauf sollten Verbraucher bei Dating-Plattformen achten
Off

Nicht erst seit Corona erfreuen sich Online-Dating-Plattformen großer Beliebtheit. Potenzielle Partner kennen zu lernen, ist in der analogen Welt nicht mehr ohne weiteres möglich. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher greifen daher auf Angebote aus dem Internet zurück. Bei der Online-Partnersuche gibt es einige Dinge zu beachten. „Gerade vor dem Valentinstag werben viele Dating-Portale mit günstigen Probeabos,“ sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Oft verlängern sich diese automatisch um sechs oder gleich zwölf Monate und das zu einem höheren Preis.“ Deshalb rät die Verbraucherschützerin, vor dem Benutzen der Online-Portale, die Bedingungen genau zu prüfen.

Gefällt Verbrauchern das Angebot auf der Plattform nicht, besteht die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Für erbrachte Dienstleistungen können die Portale einen Ersatz verlangen. Dieser darf jedoch laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (Az.: C‑641/19) nur anteilig für die genutzten Tage erhoben werden. „In der Vergangenheit hatten Dating-Plattformen häufig fast den gesamten Betrag eingefordert“, so Tatjana Halm.

Wer Ärger mit einem Dating-Portal hat, kann sich an die Beratung der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Informationen dazu sind auf www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Allgemeine Auskünfte zu Verbraucherfragen gibt es am Servicetelefon der Verbraucherzentrale Bayern unter (089) 55 27 94-0. Unter www.musterfeststellungsklagen.de/partnervermittlung können Betroffene außerdem überprüfen, ob sich ihr Fall für eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes eignet.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.