Nachdem die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge in Kraft getreten ist, werden Großstädte von E-Scootern überschwemmt. Immer mehr Anbieter drängen mit ihren Flotten auf den Markt. Die Unternehmen kommen dabei häufig aus dem Ausland. Die Verbraucherzentrale Bayern rät dringend, sich die Nutzungsbedingungen der einzelnen Verleiher genau anzusehen. Nicht selten finden sich gerade bei Anbietern aus dem Ausland zu weitgehende Haftungsausschlüsse oder eine verbraucherunfreundliche Rechts- und Gerichtswahl. „Sollte es hier zu Streitigkeiten bei einer Schadensregulierung kommen, können sich Verbraucher erheblichen Schwierigkeiten bei der Rechtsdurchsetzung gegenübersehen“, sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.
Grundsätzlich sind Anbieter verpflichtet, eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen zu erwerben. Für die am Markt vorhandenen E-Roller sollte also eine Haftpflichtversicherung bestehen. „Eine ausreichende Absicherung ist besonders wichtig, da die eigene Privathaftpflichtversicherung Unfälle mit E-Rollern normalerweise nicht abdeckt“, so Tatjana Halm. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, vor der Abfahrt mit dem E-Scooter stets zu prüfen, ob eine gültige Versicherungsplakette angebracht ist und die Lichter und Bremsen richtig funktionieren.