Ein bewohnbares Gartenhäuschen kann als Nebenwohnung gelten

Pressemitteilung vom
Jetzt an die Befreiung vom Rundfunkbeitrag denken
Off

Wer ein bewohnbares Gartenhäuschen besitzt, sollte jetzt überprüfen, ob dafür der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro im Monat fällig wird. „Normalerweise unterliegen Gartenhäuschen oder Lauben nicht der Beitragspflicht, wenn sie nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind", sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Anders sieht es für bewohnbare Gartenhäuschen aus, die nicht in einer Kleingartenanlage stehen. „Die Besitzer müssen zunächst von einer Beitragspflicht ausgehen, können ihr Häuschen als Nebenwohnung aber beitragsfrei stellen lassen“, so Tatjana Halm.

Die Verbraucherzentrale Bayern rät: Wer außer für die Hauptwohnung auch für seinen Nebenwohnsitz wie eine Ferienwohnung oder eine Gartenlaube außerhalb von Kleingartenanlagen Rundfunkbeiträge zahlt, sollte dafür beim Beitragsservice einen Antrag auf Befreiung stellen.

Bei Fragen rund um den Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern. Die Adressen sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.

Auf der Homepage kann für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein vollbesetztes Fußballstadion

Fußball EM 2024: Bekommt man noch legale Tickets?

Keine Tickets für die Fußball-EM 2024 bekommen? Wir zeigen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie noch versuchen wollen, an Tickets zu kommen.
Hand hält Smartphone mit dem Logo von PayPal

Geld von Unbekannt bei PayPal erhalten? Möglicher Betrugsversuch!

Bei PayPal hat eine unbekannte Person Geld gezahlt und bittet um Rückzahlung per "Freunde und Familie"? Achtung: Das könnte ein Betrugsversuch sein. Nutzen Sie stattdessen die Option "Rückzahlung senden". Wir erklären warum und wie das geht.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Erster Erfolg bei primaholding: So funktioniert die Erstattung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen zwei Unternehmen der primaholding-Gruppe wegen unzulässiger Preiserhöhungen Musterklagen eingereicht und Vergleiche abgeschlossen. Mit ihnen und zwei weiteren Unternehmen verhandelt der vzbv derzeit noch wegen Widerrufen und Kündigungen.