Die Deutsche Bahn wirbt damit, dass Kinder unter 15 Jahren kostenfrei mitfahren können, wenn das sogenannte Länderticket genutzt wird. Tatsächlich dürfen Kinder nur unter sehr engen Voraussetzungen unentgeltlich mitfahren. Die Verbraucherzentrale Bayern hält die pauschale Werbeaussage deshalb für irreführend und hat die DB Vertrieb GmbH jetzt erfolgreich abgemahnt.
„Die Deutsche Bahn schränkt entgegen ihrer Werbung die kostenfreie Kindermitnahme erheblich ein“, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. „Kinder zwischen 6 und 14 Jahren dürfen überhaupt nur dann gratis mitgenommen werden, wenn es sich um eigene Kinder oder Enkelkinder handelt.“ Eine weitere Voraussetzung der kostenfreien Mitnahme ist, dass insgesamt nicht mehr als zwei Erwachsene das Länderticket nutzen. Sobald ein dritter Erwachsener mitfährt, fahren auch Kinder unter 15 Jahren nicht mehr unentgeltlich“, betont Tatjana Halm. Die DB Vertrieb GmbH hat auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale Bayern reagiert und eine Unterlassungserklärung abgegeben. „Die Deutsche Bahn hat zugesagt, in Zukunft deutlicher auf die entsprechenden Bedingungen und Einschränkungen hinzuweisen“, so die Juristin.