Das neue Schuljahr hat gerade erst begonnen, schon werden in vielen Schulen Leistungstest geschrieben. Der Wissensstand der Schüler soll nach dem Corona-Lockdown überprüft werden. Der Bedarf an Nachhilfeunterricht steigt weiter an. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt Eltern, die Vertragsbedingungen der Nachhilfeinstitute genau zu prüfen. Besonders bei den Kosten ist Vorsicht geboten. Immer wieder finden sich Klauseln, nach denen man das gesamte Honorar im Voraus bezahlen soll. „Solche Regelungen sind unzulässig“, warnt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Weiterhin sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auf mögliche Hinweise für Kostenanstiege achten. „Preisanpassungsklauseln sind zwar möglich, das Nachhilfeinstitut muss dann aber deutlich über den Grund und die Höhe informieren“, sagt die Rechtsexpertin.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Geltungsdauer der Verträge. Tatjana Halm erläutert: „24 Monate Laufzeit ist die absolute Höchstgrenze, längere Verträge sind unwirksam.“ Die Verbraucherzentrale Bayern rät, Verträge mit einer geringeren Mindestlaufzeit abzuschließen. So können unnötige Kosten vermieden werden, wenn die Nachhilfe nicht so lange benötigt wird. Bei Problemen mit Verträgen bietet die Verbraucherzentrale Bayern persönliche Beratung nach Termin an. Die Adressen der örtlichen Beratungsstellen und die Möglichkeit der Terminvereinbarung sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.