Die richtige Wahl bei der Nachhilfe

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern rät, Bedingungen genau zu prüfen
Off

Das neue Schuljahr hat gerade erst begonnen, schon werden in vielen Schulen Leistungstest geschrieben. Der Wissensstand der Schüler soll nach dem Corona-Lockdown überprüft werden. Der Bedarf an Nachhilfeunterricht steigt weiter an. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt Eltern, die Vertragsbedingungen der Nachhilfeinstitute genau zu prüfen. Besonders bei den Kosten ist Vorsicht geboten. Immer wieder finden sich Klauseln, nach denen man das gesamte Honorar im Voraus bezahlen soll. „Solche Regelungen sind unzulässig“, warnt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Weiterhin sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auf mögliche Hinweise für Kostenanstiege achten. „Preisanpassungsklauseln sind zwar möglich, das Nachhilfeinstitut muss dann aber deutlich über den Grund und die Höhe informieren“, sagt die Rechtsexpertin.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Geltungsdauer der Verträge. Tatjana Halm erläutert: „24 Monate Laufzeit ist die absolute Höchstgrenze, längere Verträge sind unwirksam.“ Die Verbraucherzentrale Bayern rät, Verträge mit einer geringeren Mindestlaufzeit abzuschließen. So können unnötige Kosten vermieden werden, wenn die Nachhilfe nicht so lange benötigt wird. Bei Problemen mit Verträgen bietet die Verbraucherzentrale Bayern persönliche Beratung nach Termin an. Die Adressen der örtlichen Beratungsstellen und die Möglichkeit der Terminvereinbarung sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.