Wer bisher keinen Rundfunkbeitrag zahlt, sollte sich auf Post vom Beitragsservice einstellen. Derzeit übermitteln die Einwohnermeldeämter die Daten aller volljährigen Einwohner an den Beitragsservice. Dabei werden Name, Familienstand, Geburtsdatum, aktuelle und vorherige Adresse sowie das Einzugsdatum weitergegeben. „Dieser Vorgang ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gesetzlich geregelt und daher rechtmäßig“, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Mit diesem Datenabgleich soll geklärt werden, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Lassen sich Verbraucher keiner bereits beim Beitragsservice angemeldeten Wohnung zuordnen, wird der Beitragsservice mit ihnen Kontakt aufnehmen.
Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, auf dieses Schreiben zu reagieren und mitzuteilen, ob für die Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Möglicherweise besteht das Recht auf eine Beitragsbefreiung oder eine Ermäßigung. „Zahlt bereits ein Bewohner den Rundfunkbeitrag, müssen seine Mitbewohner keine weiteren Beiträge entrichten“, betont die Rechtsexpertin. Empfänger von Sozialleistungen können sich auf Antrag ebenfalls von der Beitragspflicht befreien lassen. Wer nicht auf das Schreiben des Beitragsservice reagiert, wird automatisch angemeldet und dazu verpflichtet, den Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro im Monat zu bezahlen. Bei Fragen zu diesem Thema bietet die Verbraucherzentrale Bayern Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt in den örtlichen Beratungsstellen. Die Adressen sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Hier kann für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.