„Datenschutzauskunft-Zentrale“ versucht abzuzocken

Pressemitteilung vom
Betroffene sollen keinesfalls auf Schreiben eingehen
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Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor offiziell wirkenden Schreiben der „Datenschutzauskunft-Zentrale“. Diese verschickt in großem Ausmaß Faxe, die den Eindruck erwecken, dass einer vermeintlich bestehenden Datenschutzpflicht nachgekommen werden müsse. Aktuell wenden sich viele Betroffene an die Verbraucherzentrale Bayern. Sie werden in dem Schreiben aufgefordert, ein Formular auszufüllen und dieses innerhalb kurzer Zeit zurück zu senden. „Die angebliche Datenschutzauskunft-Zentrale ist aber keineswegs eine offizielle Stelle. Es handelt sich hierbei eindeutig um Abzocke“, so Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern.

Denn durch das Absenden des Formulars bestellt man ein sogenanntes „Leistungspaket Basisschutz“, das mit einem jährlichen Preis von 498 Euro und bei einer dreijährigen Lauf-zeit mit 1.494 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zu Buche schlägt. Die Verbraucherzentrale Bayern rät, das Schreiben der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ zu ignorieren. Wer das Formular bereits unterschrieben hat, sollte sich darauf berufen, dass kein Vertrag zu Stande gekommen ist und sich rechtlich beraten lassen. Verbraucher, die datenschutzrechtliche Fragen haben, können sich an die Online-Beratung der Verbraucherzentrale wenden unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Nach Erfahrung der Verbraucherschützer gibt es zahlreiche ähnliche Versuche, mit dieser Art von angeblicher Dienstleistung Kasse zu machen. Die Verbraucherzentrale Bayern rät daher, sämtliche Anfragen im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), auch wenn sie zunächst offiziell erscheinen, sorgfältig zu lesen und keinesfalls einfach zu unterschreiben.

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