BGH-Urteil: Erben erhalten Zugang zu Facebook-Konto

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale rät: Digitalen Nachlass frühzeitig regeln
Off

Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt mit dem Urteil vom 12.07.2018 (Az. III ZR 183/17) eine seit langem umstrittene Frage zum digitalen Nachlass. Die Richter entschieden, dass ein Nutzer-Account nach dem Tod des Kontoberechtigten grundsätzlich an dessen Erben übergeht. In dem konkreten Fall handelte es sich um ein Facebook-Konto. Die Eltern der 2012 verstorbenen Nutzerin erhofften sich aus dem vom Anbieter gesperrten Nutzerkonto ihrer Tochter Aufschluss über die Umstände des Todes. Vorherige Instanzen hatten ein Zugriffsrecht der Erben stets verneint. „Der BGH begründet seine Entscheidung nun damit, dass der Nutzungsvertrag im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergeht“, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Dem stünden laut Gericht weder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters noch das Fernmeldegeheimnis Dritter entgegen.

„Damit es in solchen Fällen erst gar nicht zum Streit kommt, ist es ratsam, sich frühzeitig um seinen digitalen Nachlass zu kümmern“, betont Tatjana Halm. „Erben stehen nicht selten vor erheblichen Herausforderungen, wenn sie Zugriff auf Daten Verstorbener erhalten möchten.“ Egal ob es um E-Mails, Nutzerkonten, Fotomaterial oder Videos geht: Die über-mittelten und gespeicherten Daten bleiben auch nach dem Tod eines Nutzers zunächst beim jeweiligen Anbieter. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt daher, zu Lebzeiten eine genaue Aufstellung aller Konten und digitalen Inhalte mit Zugangsdaten zu erstellen und einen digitalen Nachlassverwalter zu bestimmen. Dazu gibt es weitere Tipps der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Handbuch Testament
Liegt kein Testament vor, geht das Gesetz davon aus, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten…

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.