Achtung Studienanfänger: Rundfunkbeitrag nicht vergessen

Pressemitteilung vom
Die Beitragspflicht besteht auch in Wohnheimen
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Mit der Zusage zum Studien- oder Ausbildungsplatz folgt für viele junge Menschen der Umzug in eine neue Umgebung. Einige von ihnen ziehen in Studenten- oder Ausbildungswohnheime. Gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gelten diese Zimmer häufig als Wohnungen. „Ausschlaggebend ist nicht das eigene Bad oder die eigene Küche, sondern ob das Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgeht“, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Ist das der Fall, muss der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro monatlich gezahlt werden. Sind mehrere Zimmer durch eine gemeinsame Wohnungstür vom Treppenhaus getrennt, gilt dies als Wohngemeinschaft. „Der Rundfunkbeitrag muss dann nur einmal gezahlt werden“, erläutert die Verbraucherschützerin.

BAföG-Empfänger können sich auf Antrag befreien lassen. Grundsätzlich beitragspflichtig sind Studierende ohne Anspruch auf staatliche Förderung, Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres, Erasmus-Studenten oder andere Stipendiaten. Bei Fragen zum Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt in den örtlichen Beratungsstellen. Die Adressen sind zu finden unter www.verbraucherzentrale-bayern.de. Auf der Homepage kann für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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