Achtung Dieselfahrer! Diese Abzockmasche kursiert im Internet

Pressemitteilung vom
Portale wollen mit Schadenersatzforderungen Kasse machen
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Die Verbraucherzentrale Bayern warnt aktuell vor einer neuen Abzockmasche im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Im Internet sind derzeit unseriöse Portale zu finden, die Hilfe für betroffene Dieselfahrer versprechen. Die Betreiber stellen hohe Schadenersatzsummen in Aussicht. Diese wollen sie beim Hersteller durchsetzen. „Bei derartigen Angeboten ist nicht immer klar, welche konkrete Leistung erbracht wird“, warnt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Die Portalbetreiber fordern die Verbraucher auf, eine Vollmacht zu erteilen. Nur so könne der Onlinedienst für den Betroffenen tätig werden. „In der Folge erhält der Verbraucher aber keinen Schadenersatz, sondern eine hohe Rechnung für erfolglose Inkassodienste“, warnt Tatjana Halm. Die Begründung der zweifelhaften Portale: Der Autohersteller hätte eine außergerichtliche Einigung verweigert. Trotzdem seien dem Portal für seine Tätigkeit Kosten entstanden, die nun in Rechnung gestellt werden müssten.

„Der Verbraucher wird unserer Ansicht nach im Vorfeld nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass ihm Inkassokosten berechnet werden“, so die Juristin Tatjana Halm. „Es ist auch nicht nachvollziehbar, ob das Online-Portal überhaupt eine Leistung erbracht und sich mit dem Autohersteller in Verbindung gesetzt hat.“ Die Verbraucherzentrale Bayern rät dringend: Auch wenn die Werbung eines Online-Portals noch so verlockend klingt – Dieselfahrer sollten derartige Angebote sorgfältig lesen und auf keinen Fall zweifelhafte Vollmachten unterschreiben. Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Bayern wenden. Die örtlichen Beratungsstellen sind zu finden unter www.verbraucherzentrale-bayern.de. Auf der Homepage sind auch Informationen erhältlich zur Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Volkwagen AG, an der sich Betroffene beteiligen können.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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