Warnung vor neuer Masche unseriöser Schlüsseldienste

Betrüger fordern Wertgegenstände als Pfand
Off

Die Verbraucherzentrale Bayern warnt aktuell vor einer neuen Betrugsmasche unseriöser Schlüsseldienste. Kriminelle Handwerker fordern nach der Türöffnung Wertgegenstände als Pfand, wenn Betroffene die überteuerte Rechnung vor Ort nicht vollständig in bar bezahlen können. Bevorzugt genommen werden dabei Laptops und Tablets. Diese würden aufbewahrt, bis der offene Betrag beglichen sei und dann zurückgegeben, behaupten die Betrüger. „Die unseriösen Handwerker lassen den Opfern keine andere Wahl als die Wertgegenstände herauszugeben“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Bislang ist uns jedoch noch kein Fall bekannt, bei dem das vermeintliche Pfand wieder zurückgegeben wurde.“ Diese Art der Pfändung ist rechtswidrig. Betroffene sollten umgehend die Polizei rufen und gegebenenfalls Anzeige erstatten.

Um niemals Opfer eines unseriösen Schlüsseldienstes zu werden, sollten Verbraucher rechtzeitig vorbeugen. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, sich bereits im Vorfeld einen seriösen Handwerker in der Nähe zu suchen und dessen Notrufnummer im Handy abzuspeichern. Nicht empfehlenswert ist es, einen Schlüsseldienst zu beauftragen, der mit den Buchstaben AA oder AAA beginnt. Diese zum großen Teil unseriösen Firmen werden alphabetisch ganz vorn im Branchenbuch eingetragen. Sie hoffen dadurch schnell gefunden und vermehrt von Betroffenen angerufen zu werden. Wer Fragen zu Notdiensten hat, findet Hilfe bei den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern und auf www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.