Die Verbraucherzentrale Bayern mahnt Dieselheld erfolgreich ab

Pressemitteilung vom
Vermeintliche Schadensersatzzahlung endet in Inkassokosten
Off

Autofahrern, die vom Dieselskandal betroffen sind, machte die Euro Collect GmbH auf ihrer Website www.dieselheld.de ein verlockendes Angebot: Sie warb damit, Schadensersatzzahlungen für den Wertverlust betroffener Fahrzeuge geltend zu machen. Doch statt Geld vom Hersteller zu bekommen, wurden Verbraucher zur Begleichung der Kostennote von der Euro Collect GmbH aufgefordert. Als Begründung hieß es, der Hersteller habe die Zahlung verweigert, trotzdem seien dem Portal für seine Tätigkeit Kosten entstanden. Die Verbraucherzentrale Bayern hält dieses Vorgehen für irreführend und hat das Unternehmen erfolgreich abgemahnt.

Auf der Webseite konnten Autobesitzer ihre Fahrzeugdaten eingeben und bekamen dann eine konkrete Schadenssumme in vierstelliger Höhe genannt. Namhafte Rechtsschutzversicherungen hätten für dieses Vorgehen bereits Deckungszusage erteilt, hieß es auf der Website weiter. „Die Homepage erweckte den Anschein, Betroffene könnten anwaltliche Leistungen in Anspruch nehmen, die auch noch von der Rechtschutzversicherung gedeckt sind“, kritisiert Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. „Betroffenen war dabei überhaupt nicht klar, dass sie ein Inkassobüro beauftragt hatten. Und sie wurden dann auch noch davon überrascht, dass sie die Kosten selbst tragen sollten“, so die Juristin weiter. Darüber hinaus weist die Verbraucherzentrale Bayern darauf hin, dass tatsächlich angebotene Inkassodienstleistungen regelmäßig nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sind. Die Euro Collect GmbH hat in der Zwischenzeit eine Unterlassungserklärung abgegeben und mitgeteilt, dass das Geschäftsmodell Dieselheld an eine Anwaltsgesellschaft abgegeben wurde.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.