Die Verbraucherzentrale Bayern mahnt Dieselheld erfolgreich ab

Pressemitteilung vom
Vermeintliche Schadensersatzzahlung endet in Inkassokosten
Off

Autofahrern, die vom Dieselskandal betroffen sind, machte die Euro Collect GmbH auf ihrer Website www.dieselheld.de ein verlockendes Angebot: Sie warb damit, Schadensersatzzahlungen für den Wertverlust betroffener Fahrzeuge geltend zu machen. Doch statt Geld vom Hersteller zu bekommen, wurden Verbraucher zur Begleichung der Kostennote von der Euro Collect GmbH aufgefordert. Als Begründung hieß es, der Hersteller habe die Zahlung verweigert, trotzdem seien dem Portal für seine Tätigkeit Kosten entstanden. Die Verbraucherzentrale Bayern hält dieses Vorgehen für irreführend und hat das Unternehmen erfolgreich abgemahnt.

Auf der Webseite konnten Autobesitzer ihre Fahrzeugdaten eingeben und bekamen dann eine konkrete Schadenssumme in vierstelliger Höhe genannt. Namhafte Rechtsschutzversicherungen hätten für dieses Vorgehen bereits Deckungszusage erteilt, hieß es auf der Website weiter. „Die Homepage erweckte den Anschein, Betroffene könnten anwaltliche Leistungen in Anspruch nehmen, die auch noch von der Rechtschutzversicherung gedeckt sind“, kritisiert Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. „Betroffenen war dabei überhaupt nicht klar, dass sie ein Inkassobüro beauftragt hatten. Und sie wurden dann auch noch davon überrascht, dass sie die Kosten selbst tragen sollten“, so die Juristin weiter. Darüber hinaus weist die Verbraucherzentrale Bayern darauf hin, dass tatsächlich angebotene Inkassodienstleistungen regelmäßig nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sind. Die Euro Collect GmbH hat in der Zwischenzeit eine Unterlassungserklärung abgegeben und mitgeteilt, dass das Geschäftsmodell Dieselheld an eine Anwaltsgesellschaft abgegeben wurde.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.
Grafik mit Motiven

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2024 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Umweltfragen: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen zahlreiche Neuerungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2024.
Bild eines betrügerischen Briefs

Betrügerische Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Die Verbraucherzentralen warnen vor Mahnbriefen mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Kanzleien. In den Schreiben werden die Empfänger:innen aufgefordert, Geld für einen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten.