Autofahrern, die vom Dieselskandal betroffen sind, machte die Euro Collect GmbH auf ihrer Website www.dieselheld.de ein verlockendes Angebot: Sie warb damit, Schadensersatzzahlungen für den Wertverlust betroffener Fahrzeuge geltend zu machen. Doch statt Geld vom Hersteller zu bekommen, wurden Verbraucher zur Begleichung der Kostennote von der Euro Collect GmbH aufgefordert. Als Begründung hieß es, der Hersteller habe die Zahlung verweigert, trotzdem seien dem Portal für seine Tätigkeit Kosten entstanden. Die Verbraucherzentrale Bayern hält dieses Vorgehen für irreführend und hat das Unternehmen erfolgreich abgemahnt.
Auf der Webseite konnten Autobesitzer ihre Fahrzeugdaten eingeben und bekamen dann eine konkrete Schadenssumme in vierstelliger Höhe genannt. Namhafte Rechtsschutzversicherungen hätten für dieses Vorgehen bereits Deckungszusage erteilt, hieß es auf der Website weiter. „Die Homepage erweckte den Anschein, Betroffene könnten anwaltliche Leistungen in Anspruch nehmen, die auch noch von der Rechtschutzversicherung gedeckt sind“, kritisiert Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. „Betroffenen war dabei überhaupt nicht klar, dass sie ein Inkassobüro beauftragt hatten. Und sie wurden dann auch noch davon überrascht, dass sie die Kosten selbst tragen sollten“, so die Juristin weiter. Darüber hinaus weist die Verbraucherzentrale Bayern darauf hin, dass tatsächlich angebotene Inkassodienstleistungen regelmäßig nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sind. Die Euro Collect GmbH hat in der Zwischenzeit eine Unterlassungserklärung abgegeben und mitgeteilt, dass das Geschäftsmodell Dieselheld an eine Anwaltsgesellschaft abgegeben wurde.