Versicherungsfrust statt Reiselust?

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale hilft bei Ärger mit der Reiseversicherung

Die Verbraucherzentrale hilft bei Ärger mit der Reiseversicherung

Off

Für den Fall, dass man eine Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss, schließen viele Urlauber eine Reise-Rücktrittskostenversicherung ab. "Das ist grundsätzlich auch empfehlenswert", sagt Sascha Straub, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern, "allerdings kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen". Wenn sich die eigene Versicherung quer stellt, rät die Verbraucherzentrale, sich Rechtsrat einzuholen. "Ärger droht beispielsweise, wenn man am Abreisetag krankheitsbedingt ausfällt", so Straub. Auch in Fällen, wenn ärztlich lediglich die Arbeitsunfähigkeit aber nicht die Reiseunfähigkeit festgestellt wird, ist Streit oft vorprogrammiert. Ein weiterer kritischer Punkt ist nach Erfahrung der Verbraucherzentrale Bayern der Verdacht, dass eine chronische Krankheit die Ursache für die Stornierung oder den Abbruch der Reise sein könnte. "Beim Streit mit der Versicherung müssen Verbraucher oft klagen, um zu ihrem Recht zu kommen", weiß Sascha Straub. "Davor schrecken viele zurück, obwohl die Chancen vor Gericht oft gut stehen würden." Die Verbraucherzentrale Bayern bietet Versicherten eine erste rechtliche Prüfung der Ansprüche im Leistungsfall an. "Bei Bedarf treten wir auch mit der Versicherung in Kontakt, um eine außergerichtliche Lösung zu finden", so der Experte.

Die Rechtsberatung "Schadensfall Versicherung" wird in den Beratungsstellen Landshut, München, Nürnberg und Würzburg angeboten. Beraten wird grundsätzlich zu allen Versicherungssparten, wenn die eigene Versicherung im Schadensfall nicht leisten will. Die persönliche Beratung kostet 40 Euro für eine halbe Stunde. Weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.