Die Verbraucherzentrale hilft bei Ärger mit der Reiseversicherung
Für den Fall, dass man eine Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss, schließen viele Urlauber eine Reise-Rücktrittskostenversicherung ab. "Das ist grundsätzlich auch empfehlenswert", sagt Sascha Straub, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern, "allerdings kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen". Wenn sich die eigene Versicherung quer stellt, rät die Verbraucherzentrale, sich Rechtsrat einzuholen. "Ärger droht beispielsweise, wenn man am Abreisetag krankheitsbedingt ausfällt", so Straub. Auch in Fällen, wenn ärztlich lediglich die Arbeitsunfähigkeit aber nicht die Reiseunfähigkeit festgestellt wird, ist Streit oft vorprogrammiert. Ein weiterer kritischer Punkt ist nach Erfahrung der Verbraucherzentrale Bayern der Verdacht, dass eine chronische Krankheit die Ursache für die Stornierung oder den Abbruch der Reise sein könnte. "Beim Streit mit der Versicherung müssen Verbraucher oft klagen, um zu ihrem Recht zu kommen", weiß Sascha Straub. "Davor schrecken viele zurück, obwohl die Chancen vor Gericht oft gut stehen würden." Die Verbraucherzentrale Bayern bietet Versicherten eine erste rechtliche Prüfung der Ansprüche im Leistungsfall an. "Bei Bedarf treten wir auch mit der Versicherung in Kontakt, um eine außergerichtliche Lösung zu finden", so der Experte.
Die Rechtsberatung "Schadensfall Versicherung" wird in den Beratungsstellen Landshut, München, Nürnberg und Würzburg angeboten. Beraten wird grundsätzlich zu allen Versicherungssparten, wenn die eigene Versicherung im Schadensfall nicht leisten will. Die persönliche Beratung kostet 40 Euro für eine halbe Stunde. Weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.