Verbraucherzentrale Bayern berät Geflüchtete aus der Ukraine

Pressemitteilung vom
Angebot in ukrainischer Sprache startet am 9. Juni
Off

Die Verbraucherzentrale Bayern berät Geflüchtete aus der Ukraine ab dem 9. Juni kostenfrei in ukrainischer Sprache. Zu den Themen gehören unter anderem Geld und Versicherungen sowie Verbraucherrecht, etwa Handyverträge oder Einkaufen im Netz. Um dieses Angebot zu realisieren, arbeiten Übersetzerinnen mit Verbraucherberatern zusammen. Die Beratung findet online immer donnerstags von 9 bis 13 Uhr statt. Beratungstermine können jeden Dienstag von 14 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer (089) 55 27 94 100 in ukrainisch vereinbart werden. Auch hier unterstützen Dolmetscher ratsuchende Geflüchtete aus der Ukraine.

Auf der Homepage der Verbraucherzentrale Bayern ist bereits ein umfangreiches Themenpaket in ukrainischer Sprache zu finden. Hier wird vor den wichtigsten Fallstricken für Verbraucher in Deutschland gewarnt. Auch auf Instagram ist die Verbraucherzentrale unter @verbraucherzentrale.bayern aktiv und bewirbt dort ihr Angebot in ukrainischer Sprache.

Marion Zinkeler, geschäftsführende Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern, sagt: „Unsere Solidarität gilt den Opfern des Krieges in der Ukraine. Für viele Geflüchtete hat der Alltag als Verbraucher in Deutschland begonnen. Mit unserem Angebot in ukrainischer Sprache wollen wir unsere neuen Mitbürger dabei unterstützen und bei Problemen helfen.“

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.