Persönliche Beratung nach Termin ist wieder möglich

Pressemitteilung vom
Reduzierte Preise bis 31. Dezember
Off

Ab dem 1. Juli bietet die Verbraucherzentrale Bayern in ihren Beratungsstellen wieder eine persönliche Beratung an. „Der Schutz der Ratsuchenden und unserer Mitarbeiter steht dabei an erster Stelle“, sagt Marion Zinkeler, Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet nur nach Termin statt, um volle Wartebereiche zu vermeiden. Terminvereinbarungen können online und per Telefon erfolgen. Informationen dazu sind auf www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.

Ratsuchende müssen beim Eintreten in die Beratungsstelle einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Alle Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wurden mit ausreichend Hygiene- und Schutzmaterial ausgestattet. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Kontakt- und Sicherheitsregeln, wie sie von der Bayerischen Staatsregierung erlassen wurden. „Die Mehrwertsteuersenkung für ein halbes Jahr geben wir an die Ratsuchenden weiter mit reduzierten Preisen für die Beratung. Hintergrund ist das Konjunkturpaket der Bundesregierung“, erklärt Marion Zinkeler.

Seit Mitte März fand die Verbraucherberatung online und telefonisch statt. „Die über dreimonatige Schließung der Beratungsstellen hat gezeigt, dass diese Alternativen zur persönlichen Beratung funktionieren und von den Ratsuchenden gut angenommen werden“, sagt Marion Zinkeler. „Dennoch ist es an der Zeit, dass wir auch wieder persönlich mit den Verbrauchern sprechen können“, so die Vorständin weiter. Insbesondere bei komplexen und umfangreichen Beratungen sei der direkte Kontakt notwendig.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.