Unwetterschäden - Was kann man vorbeugend in Bezug auf Versicherungen tun?

Pressemitteilung vom
Hotline der Verbraucherzentrale für Flutopfer läuft weiter

Hotline der Verbraucherzentrale für Flutopfer läuft weiter

Off

Die schweren Unwetter der vergangenen Tage haben gezeigt, wie wichtig es ist, dass auch Elementarschäden sowohl in der Wohngebäudeversicherung als auch in der Hausratversicherung mitversichert sind. "Dabei sollten Verbraucher unbedingt darauf achten, dass auch die Gefahr Rückstau einbezogen ist", sagt Sascha Straub, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern. Denn nahezu überall kann es passieren, dass durch Starkregen die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr verkraftet und die braune Brühe in den Keller oder durch sanitäre Anlagen ins Haus kommt. Aus den Erfahrungen an der aktuellen Flutopfer-Hotline kann die Verbraucherzentrale Bayern nicht genug betonen, wie wichtig der Einschluss von Elementarschäden ist. Die Hotline ist weiter geschaltet und Experten beraten kostenfrei Ratsuchende, die von Flutschäden betroffen sind.

Die Hotline für Flutopfer der Verbraucherzentrale Bayern ist geschaltet Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr: (089) 55 27 94 130 oder (089) 55 27 94 172. Es fallen nur die eigenen Telefonkosten an, die Beratung selbst ist kostenlos

.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Unwetter Gebäude-Check (kostenlos)
Eine Immobilie ist in der Regel der mit Abstand höchste Vermögenswert von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Lassen Sie…
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.