Lockangebote enden oft in teurer Abofalle
Das Interesse an Streaming-Diensten im Netz wächst. Wer das Angebot nutzt, kann Filme oder Musik jederzeit direkt aus dem Internet abspielen. "Den Trend machen sich betrügerische Firmen zunutze. Sie bieten aktuelle Kinofilme kostenlos zum Streamen an und locken Verbraucher damit in die Falle", warnt Tatjana Halm, Leiterin des Rechtsreferats der Verbraucherzentrale Bayern. "Statt sich den gewünschten Film herunterzuladen, schließen ahnungslose Nutzer häufig kostspielige Abonnements ab", so Halm weiter.
Die Verbraucherschützer raten, Streaming-Angebote genau zu prüfen. "Wenn neueste Filme, die momentan im Kino zu sehen sind oder erst in Kürze starten, zum Streamen angeboten werden, kann das nicht legal sein", so die Rechtsexpertin. Verbraucher, die bereits in die Falle getappt sind, sollten das Abonnement umgehend kündigen oder von ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Bayern wenden. Die örtlichen Beratungsstellen sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.