Täglicher Wasserverbrauch bei 7.200 Litern

Pressemitteilung vom
Appell am Weltwassertag: Den virtuellen Verbrauch reduzieren
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Zum Weltwassertag am 22. März fordert die Verbraucherzentrale Bayern Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, im Alltag mehr Wasser zu sparen. Dabei sollten sie insbesondere ihren sogenannten virtuellen Verbrauch überdenken. Dieser wird durch die täglichen Kaufentscheidungen beeinflusst. „Jede Person in Deutschland verursacht pro Tag einen Wasserfußabdruck von 7.200 Litern“, sagt Heidemarie Krause-Böhm, Referatsleiterin Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Das sind rund 2.628 Kubikmeter im Jahr. Das meiste davon ist der virtuelle Wasserverbrauch.“ 

Was ist der virtuelle Wasserverbrauch?

Der virtuelle Verbrauch beschreibt die Menge an Wasser, die für Anbau, Herstellung und Transport von Produkten nötig ist: Für eine Jeans wird vom Anbau der Baumwolle bis zum letzten Nadelstich im Durchschnitt 8.000 Liter Wasser benötigt. Für ein Kilo Rindfleisch sind es mehr als 15.000 Liter, ein Kilogramm Kartoffeln braucht etwa 290 Liter. Der virtuelle Wasserverbrauch hat in den Anbau- und Produktionsregionen oft dramatische Folgen: Dringend nötige Wasserquellen versiegen langfristig oder werden dauerhaft verschmutzt.

Tipps zum Sparen von virtuellem Wasser 

Die wertvolle Ressource Wasser können Verbraucher sowohl in ihrem Zuhause als auch mit ihrem Konsumverhalten schützen. „Wer sich für regionale und saisonale Lebensmittel entscheidet, langlebige und sparsame elektronische Geräte kauft und sich mit weniger Kleidung zufrieden gibt, trägt einen großen Anteil dazu bei, Wasser einzusparen“, so Krause-Böhm.

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GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
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Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.