Spione im Kinderzimmer

Pressemitteilung vom
Beim Kauf von „Smart Toys“ rät die Verbraucherzentrale Bayern zur Vorsicht
Off

Eltern und Großeltern haben in der Vorweihnachtszeit die Qual der Wahl, wenn sie Spielsachen aussuchen wollen. Das Angebot ist groß. Neu sind sogenannte „Smart Toys“. So nennt sich Spielzeug wie Puppen, Tiere oder Roboter, die mit den Kindern kommunizieren können. Über eine App auf dem Smartphone sind sie mit dem Internet verbunden. „Die Technologie, die in solchen Spielzeugen verbaut ist, kann die Privatsphäre und die Sicherheit von Kindern gefährden“, sagt Katharina Grasl, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Laut einer Untersuchung der Stiftung Warentest sichern einige Anbieter die Verbindung zwischen Smartphone und Internet nicht ausreichend ab. Jeder Smartphone-Besitzer in Reichweite hätte somit die Möglichkeit, auf das Spielzeug zuzugreifen und es beispielsweise als Wanze einzusetzen. Mikrofone, die in Smart Toys integriert sind, können einen ungewollten Lauschangriff auf die Familie verursachen. Sie nehmen alles auf, was im Raum gesprochen wird. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Dritte über das Smart Toy mit dem Kind kommunizieren und ihm Anweisungen erteilen. „Eltern und Großeltern sollten daher vor dem Kauf von Smart Toys genau prüfen, welche Funktionen das Spielzeug hat“, betont Verbraucherschützerin Katharina Grasl.

Die Bundesnetzagentur hat bereits im vergangenen Februar auf eine netzwerkfähige Puppe reagiert und diese aufgrund von Sicherheitsbedenken verboten. Solange noch ähnlich „smarte“ Spielzeuge auf dem Markt sind, rät die Verbraucherzentrale Bayern, im Zweifelsfall auf den Kauf zu verzichten. Wer weitere Fragen hat, kann sich an die E-Mail-Beratung der Verbraucherzentrale Bayern unter www.verbraucherzentrale-bayern.de wenden.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.