„Rette die Welt…zumindest ein bisschen“

Pressemitteilung vom
Informationsstand der Verbraucherzentrale auf der Landesgartenschau in Würzburg

Ob Wasser für den Anbau von Lebensmitteln, seltene Erden im Handy oder Erdöl für Plastikverpackungen - jeder von uns verbraucht Ressourcen. Doch welchen Preis zahlen Menschen und Umwelt für den Ressourcenhunger unseres Lebensstils? Und was kann jeder Einzelne tun, um seinen „ökologischen Rucksack“ wirksam und nachhaltig zu verkleinern? Unter dem Motto „Rette die Welt…zumindest ein bisschen“ geben die Experten der Verbraucherzentrale Bayern passende Antworten und viele Anregungen für den Alltag. Besucher erfahren zum Beispiel, wie sie Müll eine Abfuhr erteilen können. Sie erhalten Informationen zu Mehrwegalternativen und können bei einem Quiz und einer Aktion zum Thema Verpackungsmüll mitmachen.

Auch Lebensmittel landen im Müll. In Bayern wirft jeder Verbraucher jährlich 43 Kilogramm Lebensmittel in die Tonne, die noch uneingeschränkt essbar gewesen wären. Am Aktionsstand gibt es viele praktische Tipps, wie sich Lebensmittelverschwendung durch einen bedarfsgerechten Einkauf und optimale Lagerung fast vollständig vermeiden lässt.

Off

Die Verbraucherzentrale Bayern präsentiert den Informationsstand vom 9. bis 10. Juni von 9 bis 18 Uhr im Pavillon des Bayerischen Umwelt- und Verbraucherschutzministeriums auf der Landesgartenschau in Würzburg 2018.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.