„Rette die Welt ... zumindest ein bisschen“

Pressemitteilung vom
Neue Ausstellung der Verbraucherzentrale ist auf der „Consumenta“ in Nürnberg zu sehen
Off

Ob Wasser, Rohstoffe oder Energie - jeder von uns verbraucht Ressourcen. Doch welchen Preis zahlen Menschen und Umwelt für den Ressourcenhunger unseres Lebensstils? Und was kann jeder Einzelne tun, um den Rohstoffverbrauch wirksam und nachhaltig zu reduzieren? Unter dem Motto „Rette die Welt … zumindest ein bisschen“ gibt die Ausstellung der Verbraucherzentrale Bayern passende Antworten und viele Anregungen für den Alltag. Sie ist auf der Nürnberger „Consumenta“ in Halle 1 zu sehen.

Die Besucher erfahren am Stand der Verbraucherzentrale zum Beispiel, welche wertvollen Rohstoffe in „Schubladenhandys“ schlummern und wie sich dieser Rohstoffschatz heben lässt. Auch der Kampf gegen die Verschwendung von Lebensmitteln ist ein Schwerpunkt. „In Bayern wirft jeder Verbraucher jährlich 43 Kilogramm Lebensmittel in die Mülltonne, die noch uneingeschränkt essbar gewesen wären“, sagt Gabriele Semmler, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale in Nürnberg. Die Ausstellung gibt viele praktische Tipps, wie sich Lebensmittelverschwendung durch einen bedarfsgerechten Einkauf und optimale Lagerung vermeiden lässt. Informiert wird auch über den wichtigen Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum. In einem interaktiven Modul sind die richtigen Lagerzonen im Kühlschrank für bestimmte Lebensmittel zu sehen. Die Publikumsmesse findet vom 28. Oktober bis 5. November statt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.