Altes Handy in der Schublade? Zeit für ein Comeback

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen starten Informationskampagne anlässlich der Deutschen Aktionstage Nachhaltigkeit
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Unter dem Motto „Altes Handy? Zeit für ein Comeback!“ rufen die Verbraucherzentralen dazu auf, Smartphones länger zu nutzen. Verbraucherinnen und Verbraucher können abgelegte Handys auch verkaufen, spenden oder fachgerecht entsorgen lassen. Die Informationskampagne im Rahmen der Deutschen Aktionstage Nachhaltigkeit läuft vom 18. September bis 8. Oktober 2024.

Mehr als 50 Prozent der Deutschen besitzen ein Smartphone, das höchstens 12 Monate alt ist. Werden alte Handys durch neue ersetzt, legen laut einer Umfrage der Verbraucherzentralen 40 Prozent der Verbraucher diese in eine Schublade, weil sie noch einmal gebraucht werden könnten. Hochrechnungen zufolge lagern rund 210 Millionen ausrangierte Mobiltelefone in deutschen Haushalten. Dabei haben diese Smartphones ein wertvolles Innenleben. Viele der verbauten Materialien, davon gut 50 Metalle, werden unter Einsatz von umwelt- und gesundheitsschädlichen Chemikalien gewonnen. Hinzu kommen die energieintensive Produktion und der oft weite Transport der Geräte rund um die Erde. „Deshalb haben Smartphones ein langes Leben und Schubladen-Handys ein Comeback mehr als verdient“, sagt Matthias Zeuner-Hanning, Umweltexperte der Verbraucherzentrale Bayern.

Handys länger nutzen oder fachgerecht entsorgen

„Wer sein Smartphone länger nutzt, spart Geld, klimaschädliches Kohlendioxid und wertvolle Ressourcen“, fasst Zeuner-Hanning die Gründe zusammen. Außerdem sei die Einrichtung eines neuen Gerätes ziemlich zeitintensiv und für viele Verbraucher oft nervenaufreibend.

Steht tatsächlich eine Neuanschaffung an, sollten noch funktionsfähige Altgeräte möglichst sofort weiterverwendet werden und nicht ungenutzt zu Hause herumliegen. Sie lassen sich beispielsweise auf Secondhand-Plattformen oder direkt über Kleinanzeigenportale online verkaufen. Auch eine Weitergabe an die Handysammlungen gemeinnütziger Organisationen ist sinnvoll. „Wichtig ist jedoch, vorher alle auf dem Smartphone gespeicherten Daten sowie verknüpfte Konten zu löschen und das Gerät auf die Werkseinstellungen zurückzusetzen“, rät Zeuner-Hanning.

Kommt weder ein Verkauf noch eine Spende in Frage, sind Mobiltelefone fachgerecht als Elektroschrott zu entsorgen. „Gebrauchte Smartphones gehören nicht in den Hausmüll!“, so Zeuner-Hanning. Für die Abgabe zum Recycling kommen nicht nur Wertstoffhöfe und der Fachhandel in Frage: Auch Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte um die Ecke können Anlaufstellen sein, wenn diese mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten.

Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen

„Doch nicht nur Verbraucher, auch Unternehmen müssen ihrer Verantwortung gerecht werden. Sie sollten nachhaltigen Konsum fördern, anstatt mit gezielten Anreizen den Kauf neuer Smartphones immer weiter zu forcieren“, fordert Zeuner-Hanning. Rund 20 Millionen Smartphones werden jedes Jahr allein in Deutschland verkauft. Die ständige Einführung verbesserter Funktionen wie längere Akkulaufzeiten, schnellere Prozessoren oder neue Displaytechnologien machen den Umstieg auf ein neues Gerät für viele Menschen attraktiv. Tauschprogramme, bei denen für alte Handys Prämien gezahlt werden, um aktuelle Modelle zu vermarkten, schaffen einen zusätzlichen Konsumdruck. Und auslaufende Softwareupdates führen dazu, dass selbst funktionsfähige Handys aus Sicherheitsgründen früher abgestoßen werden als eigentlich nötig. „Erst ab Juni 2025 müssen Hersteller Verbrauchern beim Kauf eines neuen Smartphones mindestens fünf Jahre funktionale Updates und Sicherheitsaktualisierungen garantieren“, erklärt Zeuner-Hanning.

Angebote der Verbraucherzentralen

Im Rahmen der Deutschen Aktionstage Nachhaltigkeit ab Mitte September zeigen die Verbraucherzentralen Wege für einen nachhaltigen Konsum in Sachen Smartphone auf. Das Angebot umfasst neben Veröffentlichungen auf den Social-Media-Kanälen der Verbraucherzentralen:

Die Informationskampagne der Verbraucherzentralen wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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