Vorsicht: Die Tücke steckt oft im Detail
Der Sommer hat Hochsaison und für Gartenmöbel und Grillgeräte wird derzeit vermehrt mit günstigen Angeboten geworben. Ein besonders beliebtes Versprechen ist dabei die Tiefpreisgarantie: Die Anbieter versichern, dass es die angepriesene Ware nirgends günstiger gibt als bei ihnen. Sollte der Kunde bei einem anderen Händler ein noch besseres Angebot für das gewünschte Produkt erhalten, bekäme er sein Geld oder die Differenz zum bereits gezahlten Preis zurück. Das ganze Jahr über werben vor allem Bau- und Elektronikmärkte mit der Tiefpreisgarantie. Zu den Angeboten gehören beispielsweise auch Couchgarnituren, Regalsysteme, Fernseher oder Kaffeevollautomaten. "Verbraucher können sich zwar auf die Tiefpreisgarantie berufen, die Tücke steckt jedoch wie so oft im Detail", sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. "Im Kleingedruckten finden sich häufig Schlupflöcher, die die Händler nutzen, um ihre Garantien einzuschränken." Es müsse sich dann beispielsweise um identische Ware mit dem gleichen Modellnamen handeln oder das Produkt dürfe nur in einem gewissen Umkreis gekauft worden sein.
Oft schließen Händler auch Online-Angebote aus oder begrenzen ihre Garantie auf 14 Tage ab Kaufdatum. "Um Enttäuschungen zu vermeiden, sollten die Preise der gewünschten Ware bereits vor dem Kauf intensiv verglichen werden", rät die Rechtsexpertin. Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Bayern wenden. Die örtlichen Beratungsstellen sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.