Rundfunkbeitrag: Gefälschte Virus-Mails im Umlauf

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern rät, sehr wachsam zu sein

Die Verbraucherzentrale Bayern rät, sehr wachsam zu sein

Off

Immer wieder sind Fälschungen im Umlauf, in denen der Name des Beitragsservice missbräuchlich verwendet wird, um Schadsoftware zu verbreiten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin. Es handelt sich um E-Mails, die mal als Mahnschreiben getarnt sind, mal als Aufruf, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. "Verbraucher können davon ausgehen, dass es sich dabei um gefälschte Virus-Mails handelt. Denn der Beitragsservice kommuniziert aus Datenschutzgründen grundsätzlich auf dem Postweg", sagt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. Die Rechtsexpertin rät eindringlich, keinesfalls Anhänge oder Links solcher E-Mails zu öffnen, nichts auszufüllen und keine persönlichen oder kontobezogenen Daten preiszugeben. "Egal wie plausibel die Begründung dafür auch klingt, am besten ist es, solche E-Mails sofort zu löschen", so Tatjana Halm.

Wer unsicher ist, ob es sich um eine Virus-Mail handelt oder nicht, kann sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Dort erhalten Verbraucher bei allen Fragen zum Rundfunkbeitrag Rat und Unterstützung. Die Beratung ist kostenfrei. Die Adressen sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Auf der Homepage kann für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.