Wer mit dem Flugzeug verreist, hat nicht selten Probleme mit dem Gepäck. So auch ein Verbraucher, der sich mit diesem Fall an die Verbraucherzentrale Bayern gewandt hat: Seine Koffer waren bei Ankunft auf der Ferieninsel nicht da und wurden erst einige Tage später ins Hotel gebracht. Der erste Kontakt mit der Airline verlief problemlos. Sie sicherte dem Fluggast zu, dass er sich mit dem nötigsten Bedarf ausstatten darf und die Kosten von der Fluggesellschaft übernommen werden. Nach dem Urlaub kam das böse Erwachen: Die Quittungen wurden nach vier Wochen eingereicht, die Reaktion der Fluggesellschaft war für den Verbraucher enttäuschend. Die Airline verweigert die Erstattung und beruft sich darauf, dass der Anspruch zu spät geltend gemacht wurde. Es gelte eine Frist von 21 Tagen, gerechnet ab Erhalt der Koffer. „Der Fall macht deutlich, wie wichtig es ist, seine Ansprüche genau zu kennen. Hier hat der Verbraucher wegen der verstrichenen Frist das Nachsehen und kann nur auf Kulanz hoffen“, sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.
Kommt bei einem Flug das Gepäck erst mit einigen Tagen Verspätung an, hat der Verbraucher einen Anspruch gegen die Fluggesellschaft auf sogenannte Ersatzbeschaffungen. Darunter fallen Kosmetikartikel, Wäsche und eine Grundausstattung an Oberbekleidung und Schuhen. Die Airlines verfahren hier unterschiedlich. Einige Fluggesellschaften stellen beispielsweise Kosmetikartikel zur Verfügung. Ist dies nicht der Fall, darf der Verbraucher sich diesen Bedarf selber beschaffen. „Zu beachten ist allerdings, dass Betroffene die Quittungen hierfür innerhalb eines bestimmten Zeitraumes bei der Airline einreichen müssen, um ihr Geld zurückzubekommen“, betont Tatjana Halm. Die meisten Fluggesellschaften haben im Kleingedruckten eine Frist von 21 Tagen festgelegt. „Diese Frist ist unbedingt einzuhalten. Ansonsten verfallen die Ansprüche und man bleibt auf seinen Kosten sitzen“, so Tatjana Halm weiter. Wer Fragen hat, findet Informationen und Hilfe bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern und auf www.verbraucherzentrale-bayern.de.