Online-Handel: Viele Nahrungsergänzungsmittel verstoßen gegen EU-Recht

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen fordern Konsequenzen von Gesetzgeber, Politik und
Lebensmittelüberwachung

Fatburner, Gelenkkapseln, Pillen fürs Gedächtnis: Im Internet findet sich für jedes Problem ein Händler, der ein Nahrungsergänzungsmittel im Angebot hat. Die Hersteller bewerben die Produkte teils mit unzulässigen Gesundheitsversprechen oder reichern sie sogar mit verbotenen Substanzen an. Die Brisanz des Problems machte erneut eine europaweite amtliche Kontrollaktion deutlich. Die Behörden fanden fast 800 nicht verkehrsfähige Angebote bei 1100 geprüften Internetseiten. „Es ist überfällig, den Markt strenger zu regulieren, die Kontrollen zu verstärken und grenzübergreifend bei der Rechtsverfolgung besser zusammenzuarbeiten“, betont Jutta Saumweber, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.

Off

Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht mit vorbeugenden, lindernden oder heilenden Wirkungen beworben werden. Viele Hersteller bieten sie in arzneitypischer Aufmachung als Pillen, Kapseln oder Pulver an. Doch die Produkte sind nichts anderes als Lebensmittel, die die normale Ernährung ergänzen sollen. „Die Theorie ist schön und gut, die Praxis zeigt ein anderes Bild“, sagt Jutta Saumweber. Gerade bei Nahrungsergänzungsmitteln häufen sich Hinweise und Beschwerden zu Internetshops. „Auch unser Marktcheck zu Gelenkmitteln auf klartext-nahrungsergaenzung.de zeigt, dass insbesondere die Betreiber von Internetshops bei Gesundheitsversprechen negativ auffallen“, so die Ernährungsexpertin.

Es tut sich etwas
Im September 2017 fand europaweit die erste koordinierte amtliche Kontrolle von Lebensmittelangeboten im Internet statt. 25 EU-Mitgliedsstaaten sowie die Schweiz und Norwegen überprüften fast 1100 Webseiten. Der Schwerpunkt der Untersuchung lag auf nicht zugelassenen neuartigen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmittel. Im Fokus standen auch unzulässige Angaben zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Erkrankung. Die Behörden ermittelten insgesamt 779 Pro-duktangebote, die nicht verkehrsfähig waren. Davon betrafen 428 Angebote nicht zugelassene neuartige Lebensmittel und 351 Angebote Nahrungsergänzungsmittel mit unzulässigen Gesundheitsversprechen zu Knochen und Gelenken. Der Bericht der Europäischen Kommission kommt zu dem Schluss, dass der Online-Handel mit Lebensmitteln stärker kontrolliert werden muss. Die Wahr-scheinlichkeit, Nahrungsergänzungsmittel im Internet zu finden, die nicht EU-rechtskonform sind, ist sehr hoch.

Verstärkte Kontrollen alleine reichen nicht aus
Verbraucher haben ein Recht auf sichere Lebensmittel, die klar verständlich und den Rechtsvor-schriften folgend gekennzeichnet und beworben sind. Um sie bei Nahrungsergänzungsmitteln besser vor Gesundheitsgefahren und Täuschung zu schützen, reichen nach Ansicht der Verbraucherzentralen verstärkte amtliche Kontrollen nicht aus. Die Verbraucherzentralen fordern darüber hinaus:

  • Alle Nahrungsergänzungsmittel vor dem ersten Inverkehrbringen auf ihre Sicherheit, die Kennzeichnung und die Werbeaussagen zu überprüfen.
  • Ein öffentlich zugängliches Verzeichnis aller zugelassenen Nahrungsergänzungsmittel.
  • Die Einrichtung einer Meldestelle für unerwartete (Neben-) Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln.
  • Höchstmengenregelungen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln.
  • Eine Positivliste für „sonstige Stoffe“ wie Pflanzenzubereitungen in Nahrungsergänzungsmitteln.


Hintergrundinformationen:
EU-Kommission: Die erste europaweite Kontrollaktion zu Lebensmittelangeboten aus dem Internet (Englisch)
Positionspapier der Verbraucherzentralen und des vzbv

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.