Private Krankenversicherung: Tarifwechsel kann sich lohnen

Pressemitteilung vom
Gerade langjährig Versicherte profitieren von neuen Angeboten

Gerade langjährig Versicherte profitieren von neuen Angeboten

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Für viele Verbraucher sind zum Jahresbeginn die Beiträge der privaten Krankenversicherung erneut gestiegen. Gerade langjährig Versicherte müssen meist höhere Prämien bezahlen. Doch dagegen kann man sich wehren. "Privatpatienten können vom Tarifwechselrecht Gebrauch machen und in-nerhalb ihrer Versicherung ein anderes Angebot wählen", weiß Stephan Nuding, Krankenversicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern. "Gerade für ältere Versicherte, die schon sehr lange in einem Tarif verharren, kann sich das lohnen." Viele Versicherer entwickeln immer wieder neue Angebote mit günstigem und ebenso starkem Leistungsniveau. "In vielen Fällen weisen die Unternehmen ihre Altkunden nicht auf diese sinnvollen Offerten hin", sagt Stephan Nuding. "Interessierte müssen deshalb selbst aktiv werden und ihren alten Tarif mit den neuen Möglichkeiten vergleichen." Durch einen Wechsel in jüngere Angebote innerhalb ihrer Versicherung können Verbraucher die Prämien teilweise reduzieren und Geld sparen. Wichtig ist, dass bereits erworbene Rechte und Altersrückstellungen auf den neuen Tarif angerechnet werden.

Doch nicht in jedem Fall ist eine Vertragsumstellung ratsam. Nicht übersehen werden darf, dass sich die Leistungen durch eine Umstellung verändern können. So kann der Anspruch auf ein Einzelzimmer wegfallen oder sich die Erstattung beim Zahnersatz reduzieren. In manchen Fällen ist ein Wechsel des Tarifs auch nicht möglich, weil die Versicherung keine sinnvollen Alternativen bietet. Verbessert sich durch die Umstellung dagegen das Angebot, darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung für neu hinzukommende Leistungen durchführen. Möglicherweise muss der Verbraucher dann Risikozuschläge bezahlen. Wer seinen Versicherungsschutz überprüfen lassen und Tarifalternativen aufgezeigt haben möchte, kann sich an die Verbraucherzentrale Bayern wenden. Infos zur Terminvereinbarung und den Kosten gibt es unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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