Marktwächterwarnung: Abofalle Routenplaner

Pressemitteilung vom
Marktwächter analysieren Rechtslage und veröffentlichen Faktenblatt

Marktwächter analysieren Rechtslage und veröffentlichen Faktenblatt

Off

Die Verbraucherzentralen warnen vor unseriösen Routenplanern im Internet. Die Betreiber der Seiten locken Verbraucher in Abofallen und verlangen eine Bezahlung mit Amazon-Gutscheinen. Das zeigen Erkenntnisse aus dem Frühwarnnetzwerk des Marktwächters Digitale Welt. Das Marktwächterteam der Verbraucherzentrale Bayern hat die rechtlichen Konsequenzen untersucht und in einem Faktenblatt veröffentlicht.

Im Zeitraum April bis Juni 2016 gingen in das Frühwarnnetzwerk mehr als hundert Verbraucherbeschwerden aus dem gesamten Bundesgebiet über unseriöse Routenplaner wie zum Beispiel routenprofi.net und maps-routenplaner.com ein. Auf den betreffenden Seiten, die zudem ihre Internet-Adresse regelmäßig ändern, müssen sich Verbraucher mit ihrer E-Mail-Adresse registrieren, um eine Route zu planen. Wenig später erhalten sie per E-Mail eine hohe Rechnung von bis zu 500 Euro, in der eine Bezahlung mit Amazon-Gutscheinen gefordert wird.

PROBLEME FÜR VERBRAUCHER

Welche Probleme diese Abofalle aufwirft, hat das Marktwächterteam der Verbraucherzentrale Bayern aus zivilrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Perspektive analysiert und in einem Faktenblatt zusammengefasst. Folgende Punkte sind aus Verbrauchersicht besonders problematisch:

- Die Identitäten und Adressangaben im Impressum der Internetseiten sind falsch.

- Die Buttonlösung ist dort nur scheinbar umgesetzt.

- Verbraucher werden mittels eines Gewinnspiels in ein Abo gelockt.

- Eine Bezahlung wird per Amazon-Gutschein gefordert.

Das Faktenblatt mit weiteren Details ist unter www.marktwaechter.de abrufbar. Betroffene Verbraucher finden Informationen und Musterbriefe auf den Webseiten der Verbraucherzentralen unter dem Suchbegriff "Abofalle Routenplaner". Persönliche Beratung bieten die örtlichen Beratungsstellen.

Um dieses und weitere Probleme im Digitalen Markt besser zu erkennen und sichtbar zu machen, können Verbraucher ihre Erfahrungen online im Beschwerdepostfach der Marktwächter melden und so die Arbeit der Projekte unterstützen.

Über den Marktwächter Digitale Welt:

Der Marktwächter Digitale Welt ist ein Frühwarnsystem mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den digitalen Markt aus Perspektive der Verbraucher beobachten und analysieren. Grundlage für diese Arbeit sind Verbraucherbeschwerden, empirische Untersuchungen und ein interaktives Onlineportal. Mit dem Marktwächter Digitale Welt können auch Aufsichts- und Regulierungsbehörden wie zum Beispiel die Bundesnetzagentur (BNetzA) bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Der Marktwächter Digitale Welt setzt sich aus fünf Schwerpunktverbraucherzentralen zusammen, die jeweils ein Handlungsfeld des digitalen Marktes näher untersuchen: Bayern – Digitale Dienstleistungen, Brandenburg – Digitaler Wareneinkauf, Nordrhein-Westfalen – Nutzergenerierte Inhalte, Rheinland-Pfalz – Digitale Güter und Schleswig-Holstein - Telekommunikationsdienstleistungen. Der Marktwächter Digitale Welt wird finanziell gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). http://www.marktwaechter.de/digitalewelt

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.