Notdienst Rohrreinigung: Verbraucher sollten genau prüfen, wen sie beauftragen

Pressemitteilung vom
Firma verlangt horrende Rechnung

Firma verlangt horrende Rechnung

Off

Um Ärger mit einem Notdienst zu vermeiden, sollten sich Verbraucher vorsorglich nach einem seriösen Anbieter erkundigen, auf den sie im Notfall zurückgreifen können. Das rät die Verbraucherzentrale Bayern angesichts der Erfahrungen, die Verbraucher immer wieder mit Rohrreinigungsunternehmen machen müssen. Aktuell berichten die Verbraucherschützer von einem Fall, bei dem der Verbraucher eine Rechnung von über 1.200 Euro präsentiert bekam. Der Mann beauftragte nach einem Blick ins Branchenbuch eine Firma mit einer dringenden Rohrreinigung. Obwohl er wiederholt nachfragte, nannte man ihm keinen Preis. Was nach der Reparatur verlangt wurde, erschien ihm viel zu hoch. Die Handwerker bestanden darauf, dass er sofort bezahlt und geleiteten ihn zum Geldautomaten, um an ihr Geld zu kommen. Nach Erfahrung der Verbraucherzentrale Bayern haben Verbraucher meist nur dann eine Chance, sich gegen ungebührliche Kosten zu wehren, wenn sie vor Gericht ziehen.

"Bekannt ist, dass unseriöse Unternehmen die Rohrreinigung nach laufenden Meter und gleichzeitig aber auch nach geleisteter Arbeitszeit berechnen", sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. "Das ist schlichtweg unzulässig", meint die Juristin. Überteuerte Rechnungen können aber auch durch die Berechnung von Spezialgeräten entstehen, die nicht notwendig sind oder gar nicht eingesetzt werden. Die Verbraucherzentrale rät, sich vorab immer die Preise nennen zu lassen. Ist die Rechnung unklar, sollte man diese nicht ungeprüft sofort bezahlen. "Wer als Kunde zu einer Barzahlung geradezu genötigt wird, zögert besser nicht, die Polizei einzuschalten", so Tatjana Halm. Bei rechtlichen Fragen zu Notdiensten helfen die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern weiter.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.