Verträge fürs Handy und Co werden transparenter
Ab Juni 2017 sind Anbieter von Verträgen für Mobilfunk, Festnetz und Internet verpflichtet, ein Produktinformationsblatt (PIB) zur Verfügung zu stellen. Die PIBs müssen die wesentlichen Vertragsbestandteile des Produktes enthalten und sollen so mehr Transparenz für Verbraucher schaffen. Die Verbraucherzentrale Bayern begrüßt die Neuerung: "Die Vertragslaufzeit, der Preis und die Datenübertragungsrate sind auf den ersten Blick ersichtlich. Dadurch haben Verbraucher die Möglichkeit, Anbieter schneller und unkomplizierter miteinander zu vergleichen", sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Aus ihrer Sicht ist es auch hilfreich für Verbraucher, dass die Produktinformationsblätter einheitlich sind. "Das wird es einfacher machen, das passende Angebot zu wählen", so Tatjana Halm.
Die Anbieter müssen die neuen Informationsblätter aushändigen, auslegen oder im Internetangebot bereitstellen. Außerdem haben Verbraucher künftig das Recht, die Leistungsfähigkeit ihres Internetanschlusses überprüfen zu lassen. Die Bundesnetzagentur stellt hierfür unter www.breitbandmessung.de einen Dienst zur Verfügung. Wer Fragen zu bestehenden Mobilfunk-, Festnetz- und Internetverträgen hat, kann sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Die Standorte sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.