Neue EU-Roaming-Verordnung

Pressemitteilung vom
Ab 15. Juni gelten die gleichen Preise im EU-Ausland wie daheim

Ab 15. Juni gelten die gleichen Preise im EU-Ausland wie daheim

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Passend zur Urlaubssaison entfallen für Mobilfunknutzer ab dem 15. Juni die Roaming-Gebühren im EU-Ausland. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Anbieter keine zusätzlichen Entgelte für das Telefonieren, den SMS-Versand und das Surfen in allen EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein verlangen. "Wer einen bestehenden Vertrag hat, muss theoretisch für die Umstellung nichts unternehmen", sagt Katharina Grasl, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. "Bei in der Vergangenheit gebuchten Auslandspaketen sollte man jedoch beim Anbieter nachfragen, ob diese automatisch enden", empfiehlt die Verbraucherschützerin.

Mobilfunkunternehmen können zukünftig Tarife anbieten, die kein oder nur in geringem Maß Roaming ermöglichen. Um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben, lohnt sich für Mobilfunkkunden vor dem Abschluss neuer Verträge der Blick ins Kleingedruckte. Vorsicht ist in Nicht-EU-Staaten wie der Türkei oder der Schweiz sowie auf Kreuzfahrtschiffen geboten. Hier können nach wie vor zusätzliche Kosten entstehen. Die Verbraucherzentrale rät in diesen Fällen dazu, die Datenverbindung und die Mailbox-Weiterleitung zu deaktivieren und gegebenenfalls eine Sim-Karte des Gastlandes zu nutzen. Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Informationen gibt es auch online unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

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