Neue EU-Roaming-Verordnung

Pressemitteilung vom
Ab 15. Juni gelten die gleichen Preise im EU-Ausland wie daheim

Ab 15. Juni gelten die gleichen Preise im EU-Ausland wie daheim

Off

Passend zur Urlaubssaison entfallen für Mobilfunknutzer ab dem 15. Juni die Roaming-Gebühren im EU-Ausland. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Anbieter keine zusätzlichen Entgelte für das Telefonieren, den SMS-Versand und das Surfen in allen EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein verlangen. "Wer einen bestehenden Vertrag hat, muss theoretisch für die Umstellung nichts unternehmen", sagt Katharina Grasl, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. "Bei in der Vergangenheit gebuchten Auslandspaketen sollte man jedoch beim Anbieter nachfragen, ob diese automatisch enden", empfiehlt die Verbraucherschützerin.

Mobilfunkunternehmen können zukünftig Tarife anbieten, die kein oder nur in geringem Maß Roaming ermöglichen. Um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben, lohnt sich für Mobilfunkkunden vor dem Abschluss neuer Verträge der Blick ins Kleingedruckte. Vorsicht ist in Nicht-EU-Staaten wie der Türkei oder der Schweiz sowie auf Kreuzfahrtschiffen geboten. Hier können nach wie vor zusätzliche Kosten entstehen. Die Verbraucherzentrale rät in diesen Fällen dazu, die Datenverbindung und die Mailbox-Weiterleitung zu deaktivieren und gegebenenfalls eine Sim-Karte des Gastlandes zu nutzen. Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Informationen gibt es auch online unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.
Grafik mit Motiven

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2024 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Umweltfragen: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen zahlreiche Neuerungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2024.
Bild eines betrügerischen Briefs

Betrügerische Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Die Verbraucherzentralen warnen vor Mahnbriefen mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Kanzleien. In den Schreiben werden die Empfänger:innen aufgefordert, Geld für einen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten.