Die Verbraucherzentrale Bayern klärt hartnäckigen Rechtsirrtum
Unter freiem Himmel im Lieblingsrestaurant mit Freunden essen, in der Open-Air Bar feiern oder in der Kneipe in großer Runde die Spiele der Fußball-Europameisterschaft verfolgen - dazu laden die lauen Sommernächte in diesen Tagen ein. Doch wenn der Wirt am Ende des Abends die Rechnung präsentiert, sind Ärger und Diskussionen nicht ausgeschlossen: Immer wieder kommt es vor, dass der Bon noch offene Posten der Freunde enthält, die bereits gegangen sind. Wer muss jetzt die Zeche zahlen? "Wenn jeder aus der Gruppe seine Getränke und Speisen selbst bestellt hat, ist der letzte Gast nicht verpflichtet, für alle zu bezahlen", sagt Esther Jontofsohn-Birnbaum von der Verbraucherzentrale Bayern. Rechtlich gesehen schließt der Wirt mit jedem Gast einen eigenen Vertrag ab. Ihm sollte er dann auch eine eigene Rechnung stellen. "Jeder muss demnach nur das bezahlen, was er tatsächlich bestellt hat", so die Verbraucherschützerin.
Anders liegt der Fall, wenn ein Gast für alle anderen die Bestellung aufgegeben hat. Dann kann er sich nicht weigern, die verbleibenden Posten zu übernehmen. Im Alltag kommt der Wirt am Ende des Abends oft mit nur einer Rechnung für die gesamte Gruppe an den Tisch. In diesem Fall muss er auch damit rechnen, dass noch offene Forderungen übrig bleiben. Denn im Zweifel ist das Lokal in der Beweispflicht, welcher Gast was bestellt hat.