Wirrwarr bei regional beworbenen Lebensmitteln im Supermarkt

Pressemitteilung vom
Handelsbefragung der Verbraucherzentrale Bayern deckt Schwachstellen auf
Off
  • Der Begriff „Regional“ wird von den Handelsunternehmen selbst definiert.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nicht durchwegs an klaren Vorgaben für die Regionalkennzeichnung orientieren.
  • Einheitliche Mindeststandards sind erforderlich, um dem Wildwuchs von Siegeln entgegenzutreten.

Regionale Lebensmittel liegen im Trend. Der Handel reagiert darauf: Viele Discounter und Supermärkte bieten regionale Handelsmarken an. Welche Konzepte und Kriterien hinter den regionalen Eigenmarken stecken, lässt sich kaum überprüfen. Die Verbraucherzentrale Bayern hat sieben Handelsunternehmen nach den Kriterien ihrer bayerischen Regionalsiegel befragt. Das Ergebnis: Bei den meisten Eigenmarken finden alle Produktionsschritte wie Erzeugung, Verarbeitung, Herstellung und Verpackung in Bayern statt. Bei zusammengesetzten Lebensmitteln kommen die Hauptzutaten nicht immer aus Bayern oder der beworbenen Region. Nicht alle Handelsunternehmen haben unabhängige Kontrollsysteme zur Überprüfung ihrer Kriterien.

„Regional“ wird unterschiedlich definiert
Der Begriff „Regional“ ist gesetzlich nicht geschützt. Was regional ist, darf der Handel selbst bestimmen. Wichtige Kriterien für die Glaubwürdigkeit regionaler Produkte sind Transportwege, Herkunft der Hauptzutaten und unabhängige Kontrollen. In diesen Punkten unterscheiden sich die abgefragten bayerischen regionalen Eigenmarken und Label deutlich. Nicht jede regionale Bewerbung von Lebensmitteln bezieht sich beispielsweise immer auf die Herkunft der Rohstoffe und auf den Verarbeitungsort. „Bei der Deklaration muss daher eindeutig hervorgehen, ob sich die regionale Bewerbung auf die Zutaten, den Produktionsort oder auf beides bezieht,“ so Jutta Saumweber, Referatsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Regionale Herkunft der Zutaten kann abweichen
Stammen alle Hauptzutaten bei zusammengesetzten Produkten aus der beworbenen Region? Die Antworten der Handelsunternehmen auf die Frage waren nicht einheitlich. Sie reichten von überwiegend aus der Region über mindestens zu 51 Prozent bis zur Aussage bestimmter Handelsketten, dass sie keinen Einfluss auf die Herkunft der Zutaten haben und lediglich die Produktion in der definierten Region stattfindet. „Es ist daher zwingend notwendig, einen verbindlichen und bundeseinheitlichen Mindestanteil bei zusammengesetzten Lebensmitteln festzulegen und Ausnahmen entsprechend zu kennzeichnen“, sagt Jutta Saumweber.

Nicht alle Handelsketten haben unabhängige Kontrollsysteme
Nicht jedes befragte Handelsunternehmen lässt die Einhaltung der Kriterien ihrer regionalen Eigenmarke oder regionalen Bewerbung von einem unabhängigen Kontrollsystem überprüfen. So wird es beispielsweise bei „Geprüfte Qualität Bayern“ oder dem Regionalfenster gehandhabt. Aber eine regelmäßige und unabhängige Kontrolle ist eine wichtige Voraussetzung für Vertrauen und Glaubwürdigkeit von Regionalkennzeichnungen. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich auf die Richtigkeit der regionalen Angaben verlassen können,“ fordert die Expertin.

Mindeststandards bei Regionalangaben sind notwendig
Bundeseinheitliche Standards sollten gleichermaßen für alle Formen freiwilliger Regionalangaben und für Werbung mit regionaler Herkunft gelten. „Mit Mindeststandards könnte man dem Wildwuchs von Siegeln entgegentreten und die Glaubwürdigkeit für verlässlich regionale Lebensmittel stärken“, sagt Jutta Saumweber. „Und Verbraucherinnen und Verbraucher würde dies mehr Transparenz und Orientierung bieten.“

Weitere Informationen zur Handelsbefragung und rund um das Thema „Bio-regional-nachhaltig“ sind zu finden auf der Homepage der Verbraucherzentrale Bayern unter https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/ernaehrung-der-zukunft.

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