Tiefgekühlte Lebensmittel: Herkunft der Ware oft unklar

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern fordert nach Stichprobe verpflichtende Kennzeichnung
Off

Bei zwei von drei Tiefkühlprodukten werden das Ursprungsland der Rohstoffe oder Zutaten nicht auf der Verpackung angegeben. Das ist das Ergebnis einer Stichprobe vom Sommer 2021, mit der die Verbraucherzentrale Bayern 52 Tiefkühllebensmittel untersuchte. Dabei wurden exemplarisch tiefgekühlte Erdbeeren, Erbsen und Fertiggerichte mit Hähnchenfleisch ausgewählt. Bei verarbeiteten Lebensmitteln bleibt es bis auf wenige Ausnahmen den Produzenten überlassen, ob sie Angaben zur Herkunft ihrer Ware machen oder nicht. Für tiefgekühltes Obst und Gemüse und bei Fertiggerichten mit Fleisch gibt es in der EU im Gegensatz zu Frischware keine Pflicht zur Kennzeichnung des Ursprungslandes.

Ein Drittel (16 Produkte) der erfassten 52 Tiefkühlprodukte aus den Bereichen Obst (Erdbeeren), Gemüse (Erbsen) und ein Fertiggericht mit Hähnchenfleisch trugen eine Angabe des Herkunftslandes auf der Verpackung. Zwei Hersteller machten bei all ihren Produkten Angaben zur Herkunft der Rohstoffe. Das zeigt, dass eine durchgängige Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten möglich ist. Der überwiegende Teil der Anbieter machte keine Angaben zur Herkunft der Rohstoffe und hat auch nicht vor, seine Produkte in der Zukunft genauer zu kennzeichnen.

Verbraucher wünschen sich genaue Angaben

„Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich verlässliche Informationen über die Herkunft ihrer Lebensmittel“, sagt Jutta Saumweber, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Bei zwei von drei Produkten sind die Herkunftsländer jedoch nicht zu erkennen. Gerade für Kunden, die beim Einkauf Wert auf kurze Transportwege der Lebensmittel legen, ist die Angabe des Herkunftslandes bei Tiefkühlprodukten wichtig“.

Besonders Hähnchenfleisch in Tiefkühl-Fertiggerichten kommt vorrangig aus Thailand oder Brasilien. Die tiefgekühlten Erbsen mit Angabe des Ursprungslandes stammen überwiegend aus Deutschland. Ist die Herkunft nicht angegeben, stammen sie laut Herstellerangaben in der Befragung in erster Linie aus grenznahen Ländern wie Niederlande und Belgien, gefolgt von Deutschland. Teilweise wurden mehrere mögliche europäische Ursprungsländer genannt. Die tiefgekühlten Erdbeeren stammen aus Marokko, der Türkei, Polen, Bulgarien und Ägypten.

Verpflichtende Kennzeichnung gefordert

„Es muss eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung eingeführt werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte mit kurzen Transport-wegen erkennen können“, so Jutta Saumweber. Generell sollte künftig das Ursprungsland jedes Lebensmittels erkennbar sein. Bei verarbeiteten und zusammengesetzten Lebensmitteln fordert die Verbraucherzentrale Bayern, die Herkunft der Primärzutat zu kennzeichnen. Das betrifft Zutaten, die entweder mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmachen oder prägend für seinen Charakter sind.

In ihrer Stichprobe überprüfte die Verbraucherzentrale Bayern, ob das Ursprungsland der Hauptzutaten auf der Verpackung angegeben wurde. Darüber hinaus erhielten Handelsunternehmen oder Hersteller der ausgewählten Produkte einen Fragebogen. Darauf sollten sie genaue Angaben zur Herkunft der einzelnen Zutaten in ihren Produkten machen. Weitere Informationen zur Herstellerbefragung sind hier zu finden.  

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Familienküche
Wie „Familienküche“ ganz entspannt funktionieren kann – das zeigt der gleichnamige Ratgeber der Verbraucherzentrale. Er…
Wie ernähre ich mich bei Krebs?
Dieser Ratgeber hilft wissenschaftlich fundiert bei allen Ernährungsfragen im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung.…
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.