Lebensmittel mit Regionalangaben - Verwirrspiel oder Einkaufshilfe?

Pressemitteilung vom
Marktcheck der Verbraucherzentralen deckt Mängel auf

Marktcheck der Verbraucherzentralen deckt Mängel auf

Off

Für viele Verbraucher ist die regionale Herkunft eines Produktes ein wichtiges Entscheidungskriterium beim Lebensmittelkauf. Doch Begriffe wie "Das Beste von hier" oder "Gutes aus der Heimat" sind rechtlich nicht geschützt. In einem Marktcheck wollten die Verbraucherzentralen wissen, ob regionale Angaben eine echte Einkaufshilfe oder eher Verwirrspiel sind. "Regionalwerbung ist oft nicht nachvollziehbar und im schlimmsten Fall irreführend. Eine gute Orientierung beim Einkauf bietet das blau-weiße Regionalfenster auf der Verpackung", so fasst Jutta Saumweber von der Verbraucherzentrale die Ergebnisse zusammen. Bundesweit haben die Verbraucherzentralen stichprobenartig 121 Produkte in Supermärkten, Discountern und Bioläden unter die Lupe genommen.

Häufig bleibt unklar, aus welchem Gebiet die Rohstoffe tatsächlich stammen, kritisiert Lebensmittelexpertin Jutta Saumweber. "Manchmal ist lediglich der Firmensitz oder die Rezeptur regional." Dies sei für Konsumenten irreführend. "Anbieter und Lebensmittelhandel müssen falsche, nicht überprüfbare und unklare Regionalangaben unbedingt unterlassen", so die Forderung der Verbraucherzentralen.

Das Regionalfenster ist eine freiwillige Kennzeichnung, die Auskunft über Region, Ort der Verarbeitung, Anteil der verwendeten regionalen Zutaten sowie die Kontrollstelle gibt. "Ein genauer Blick aufs Etikett ist dennoch nötig, denn Produkte mit Regionalfenster können deutschlandweit vermarktet werden. Auch der Anteil regionaler Zutaten bei Mischprodukten wie Wurstwaren schwankt stark, muss aber bei mindestens 51 Prozent liegen. Bei einer Sülzfleischwurst fanden die Verbraucherschützer in der Stichprobe beispielsweise nur gut die Hälfte an regionalen Zutaten, bei einer Bratwurst hingegen 94 Prozent. Unterschiedlich ist auch, welches Gebiet eine Region umfasst. Bayern und Baden-Württemberg können beispielsweise zu einer Großregion zusammengefasst sein. Das ist jedoch klar auf dem Regionalfenster angegeben.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.