Kühle Wohnung auch im Sommer

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps für die nächste Hitzewelle

Die Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps für die nächste Hitzewelle

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Ist die Wohnung erst einmal richtig aufgeheizt, lässt sich die Temperatur nur schwer wieder auf ein erträgliches Niveau absenken. "Wichtig ist es deshalb, die Räume schon zu Beginn der nächsten Hitzewelle vor extremer Wärme zu schützen", rät die Verbraucherzentrale Bayern.

Mit diesen einfachen Tipps bleibt die Temperatur in den Wohnräumen erträglich:

    • An sehr heißen Tagen sollte nur in den kühleren Morgenstunden oder spät abends gelüftet werden. Tagsüber empfiehlt es sich, Fenster und Türen geschlossen zu halten.
    • Jalousien, Roll- und Klappläden werden idealerweise zugemacht, bevor die Sonne auf die Fenster scheint. Dadurch heizen sich die Räume nicht auf. Auch geöffnete Markisen und Sonnenschirme auf Terrassen und Balkonen spenden den Fensterflächen Schatten.

    • Wer gerade baut, kann für dauerbestrahlte Südfenster ein spezielles Sonnenschutzglas einsetzen lassen. Nachträglich bieten Reflexionsfolien, die von innen auf die Glasflächen geklebt werden, einen ähnlichen Schutz. Sie sind allerdings nur begrenzt haltbar.

Wem es trotz dieser Tipps in den Räumen noch immer zu heiß ist, der kann über eine fachgerechte Dämmung seines Hauses nachdenken. Das gilt besonders für Wohnräume im Dachgeschoss. Dort heizt die Luft unter den Dachziegeln schnell bis zu 80 °C auf und sollte nicht in die Zimmer gelangen. Eine wirksame Dämmung hilft gleich doppelt – im Sommer hält sie die Hitze draußen, im Winter bleibt die Wärme im Haus. Bei allen Fragen zum effizienten Hitzeschutz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Die Standorte sind im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Dort kann auch direkt die Terminvereinbarung für eine Energieberatung erfolgen. Telefonische Beratung und Terminvereinbarung sind auch möglich unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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