Kleinvieh spart auch Energie

Pressemitteilung vom
KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung

KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung

Off

Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen stehen umfangreiche KfW-Förderprogramme für energetische Sanierung zur Verfügung. Es werden auch bestimmte Einzelmaßnahmen sowie Pakete mit zinsgünstigen Krediten oder mit Zuschüssen gefördert. "Voraussetzung ist, dass deren Energieeffizienz über gesetzliche Anforderungen hinausgeht", betont die Verbraucherzentrale Bayern. Förderfähige Einzelmaßnahmen sind die Dämmung von Wänden, Dach oder Geschossdecken und die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren. Auch der Einbau oder die Erneuerung einer Lüftungsanlage und die Erneuerung und Optimierung einer Heizungsanlage zählen dazu. Der Einbau neuer Heizungs- und Wohnungslüftungsanlagen wird mit einem höheren Zuschuss gefördert, wenn es sogenannte Paketlösungen sind. Das heißt, dass nicht nur der alte Kessel ausge-tauscht, sondern auch das gesamte Heizsystem optimiert wird. Beim Lüftungspaket kombiniert man den Einbau einer Wohnungslüftungsanlage mit mindestens einer Wärmeschutzmaßnahme.

Wer die Zuschussvariante wählt, erhält bei den Einzelmaßnahmen 10 Prozent, bei den Maßnahmen-paketen sogar 15 Prozent der Kosten erstattet. Bei der Kreditvariante gibt es zusätzlich einen 7,5-prozentigen Tilgungszuschuss. Anerkannt werden bis zu 50.000 Euro förderfähige Sanierungskosten je Wohneinheit. Unter Umständen bietet sich eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen an. Um alle Möglichkeiten auszuschöpfen und die richtigen Maßnahmen auszuwählen, rät die Verbraucherzentrale Bayern, frühzeitig einen unabhängigen Energieberater hinzuzuziehen. Bei allen Fragen zur energetischen Sanierung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Die Standorte sind im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Dort kann auch direkt die Terminvereinbarung für eine Energieberatung erfolgen. Telefonische Beratung und Terminvereinbarung sind auch möglich unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Klimafreundlich bauen und sanieren
Beim Haus der Zukunft spielen die richtigen Baustoffe und auch die passende Haustechnik eine wichtige Rolle. Ziel ist…
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.