KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung
Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen stehen umfangreiche KfW-Förderprogramme für energetische Sanierung zur Verfügung. Es werden auch bestimmte Einzelmaßnahmen sowie Pakete mit zinsgünstigen Krediten oder mit Zuschüssen gefördert. "Voraussetzung ist, dass deren Energieeffizienz über gesetzliche Anforderungen hinausgeht", betont die Verbraucherzentrale Bayern. Förderfähige Einzelmaßnahmen sind die Dämmung von Wänden, Dach oder Geschossdecken und die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren. Auch der Einbau oder die Erneuerung einer Lüftungsanlage und die Erneuerung und Optimierung einer Heizungsanlage zählen dazu. Der Einbau neuer Heizungs- und Wohnungslüftungsanlagen wird mit einem höheren Zuschuss gefördert, wenn es sogenannte Paketlösungen sind. Das heißt, dass nicht nur der alte Kessel ausge-tauscht, sondern auch das gesamte Heizsystem optimiert wird. Beim Lüftungspaket kombiniert man den Einbau einer Wohnungslüftungsanlage mit mindestens einer Wärmeschutzmaßnahme.
Wer die Zuschussvariante wählt, erhält bei den Einzelmaßnahmen 10 Prozent, bei den Maßnahmen-paketen sogar 15 Prozent der Kosten erstattet. Bei der Kreditvariante gibt es zusätzlich einen 7,5-prozentigen Tilgungszuschuss. Anerkannt werden bis zu 50.000 Euro förderfähige Sanierungskosten je Wohneinheit. Unter Umständen bietet sich eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen an. Um alle Möglichkeiten auszuschöpfen und die richtigen Maßnahmen auszuwählen, rät die Verbraucherzentrale Bayern, frühzeitig einen unabhängigen Energieberater hinzuzuziehen. Bei allen Fragen zur energetischen Sanierung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Die Standorte sind im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Dort kann auch direkt die Terminvereinbarung für eine Energieberatung erfolgen. Telefonische Beratung und Terminvereinbarung sind auch möglich unter 0800 809 802 400 (kostenfrei).