Abbuchungen unbedingt widersprechen
Trotz eines gerichtlichen Verbots seiner Abo-Falle versucht der Betreiber von www.zamaro.de weiterhin, Zahlungen aus derart untergeschobenen Verträgen zu erlangen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin. Den Verbraucherschützern liegt aktuelle Korrespondenz an Kunden des Unternehmens vor. Darin behauptet Zamaro, der Gerichtsbeschluss ändere nichts daran, dass zuvor ein gültiger Vertrag abgeschlossen worden sei. "Dies ist nicht richtig", stellt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern klar. Zamaro warb als kostenlose Tauschbörse für gebrauchte Kleidung. Unter dem Vorwand von Versandkosten wurden die Bankdaten von Nutzern abgefragt. Nur in einem kleingedruckten Fließtext waren Informationen zu Art, Laufzeit und Kostenpflicht eines Abonnements enthalten. "Auf diese Weise ist kein kostenpflichtiger Vertrag zu Stande gekommen", so Tatjana Halm. Die unlautere Geschäftsmethode wurde nach einem Verfügungsantrag der Verbraucherzentrale Bayern vom Landgericht München II bereits im Juli 2016 untersagt (Az. 2 HK O 2730/16).
Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt allen Betroffenen, sich durch Mahnschreiben nicht einschüchtern zu lassen und eventuellen Abbuchungen unbedingt zu widersprechen. Verbraucher können sich zur Abwehr der Forderungen und mit sonstigen Fragen an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden.
Die Überschrift dieser Meldung wurde am 13.09.2016 geändert.