Kleidertauschportal Zamaro fordert weiterhin Beträge aus Abo-Falle

Pressemitteilung vom
Abbuchungen unbedingt widersprechen

Abbuchungen unbedingt widersprechen

Off

Trotz eines gerichtlichen Verbots seiner Abo-Falle versucht der Betreiber von www.zamaro.de weiterhin, Zahlungen aus derart untergeschobenen Verträgen zu erlangen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin. Den Verbraucherschützern liegt aktuelle Korrespondenz an Kunden des Unternehmens vor. Darin behauptet Zamaro, der Gerichtsbeschluss ändere nichts daran, dass zuvor ein gültiger Vertrag abgeschlossen worden sei. "Dies ist nicht richtig", stellt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern klar. Zamaro warb als kostenlose Tauschbörse für gebrauchte Kleidung. Unter dem Vorwand von Versandkosten wurden die Bankdaten von Nutzern abgefragt. Nur in einem kleingedruckten Fließtext waren Informationen zu Art, Laufzeit und Kostenpflicht eines Abonnements enthalten. "Auf diese Weise ist kein kostenpflichtiger Vertrag zu Stande gekommen", so Tatjana Halm. Die unlautere Geschäftsmethode wurde nach einem Verfügungsantrag der Verbraucherzentrale Bayern vom Landgericht München II bereits im Juli 2016 untersagt (Az. 2 HK O 2730/16).

Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt allen Betroffenen, sich durch Mahnschreiben nicht einschüchtern zu lassen und eventuellen Abbuchungen unbedingt zu widersprechen. Verbraucher können sich zur Abwehr der Forderungen und mit sonstigen Fragen an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden.

Zur Information:
Die Überschrift dieser Meldung wurde am 13.09.2016 geändert.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.