Kein gutes Ende für Bausparer

Pressemitteilung vom
Bundesgerichtshof bestätigt die Zulässigkeit vieler Kündigungen

Bundesgerichtshof bestätigt die Zulässigkeit vieler Kündigungen

Off

Zehn Jahre nach der ersten Zuteilung des Bausparvertrages kündigten die Bausparkassen die Verträge vieler Verbraucher. Diese waren jeweils noch nicht voll angespart. "Sie beriefen sich dabei auf eine Vorschrift, die dem Darlehensnehmer ein Kündigungsrecht zehn Jahre nach dem vollständigen Darlehensempfang zugesteht", sagt Susanne Götz, Finanzjuristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Diese gesetzliche Regelung aus dem Darlehensrecht, so die Auffassung der Bausparkassen, passe auch für die Kündigung des Bausparvertrages. Es bestehe eine vergleichbare Situation, da der Bausparkunde der Bausparkasse in Wahrheit einen Kredit gewähre. Die Gerichte beurteilten die rechtliche Lage bislang unterschiedlich. Nun hat der Bundesgerichtshof in zwei Entscheidungen (XI ZR 272/16 und XI ZR 185/16) die Kündigungen für rechtmäßig erklärt. Er bejahte das Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife, auch wenn die Bausparverträge noch nicht voll bespart sind.

"Ein trauriges Ergebnis für betroffene Verbraucher", so kommentiert Susanne Götz die Urteile. Die Verbraucherzentrale Bayern rät denjenigen, die der Kündigung widersprochen hatten, nun zu handeln. Wichtig ist das Geld abzurufen, das nach der Kündigung unverzinst bei der Bausparkasse geblieben ist. Es sollte neu angelegt werden, um weitere Zinseinbußen zu vermeiden. Alternativangebote der Bausparkassen empfiehlt die Verbraucherzentrale sorgsam zu prüfen. Wer Fragen hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Bayern wenden. Auch zur Geldanlage bietet sie anbieterunabhängige Beratung an.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.