Immer wieder gibt es Ärger bei der Paketzustellung

Pressemitteilung vom
Berufstätige können Paketstationen nutzen

Berufstätige können Paketstationen nutzen

Off

In der Vorweihnachtszeit herrscht reger Betrieb bei den Paketdiensten. Viele Online-Bestellungen und Geschenkpäckchen müssen verteilt werden. Doch nicht alle gelangen an ihr Ziel. Verbraucher berichten von angekündigten Paketen, die nicht eintrafen oder von Lieferungen, die nicht persönlich zugestellt wurden, obwohl sie zuhause waren. Immer wieder passiert es auch, dass Betroffene nicht nachvollziehen können, bei welchem Nachbarn ihr Paket abgegeben wurde. "Grundsätzlich muss der Paketdienst als erstes versuchen, das Paket oder Päckchen dem genannten Empfänger zuzustellen", sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Ist der Adressat nicht zu Hause, darf das Paket in vielen Fällen auch bei einem Nachbarn in unmittelbarer Nähe abgeben werden. Ob das erlaubt ist, steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Paketdiensts. "Wichtig ist, dass der Empfänger dann mit einer gut lesba-ren Karte informiert wird, wo er sein Päckchen abholen kann", betont die Verbraucherschützerin. Erhält der Empfänger keine Information darüber, wo sein Paket abgegeben wurde und es geht verloren, muss der Paketdienst den Schaden ersetzen. Bis zu welchem Betrag das jeweilige Unternehmen haftet, können Verbraucher ebenfalls den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen.

Wer häufig tagsüber nicht zuhause ist, sollte dem Paketdienst vorab seinen Wunschort oder eine Paketstation in seiner Nähe nennen. So kommen auch die Bestellungen und Geschenke von Berufstätigen noch rechtzeitig vor Weihnachten an. Fragen rund um das Thema Pakete beantworten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern. Ärger mit Paketdiensten können Betroffene auf dem Beschwerdeportal der Verbraucherzentralen unter www.paket-aerger.de melden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
Junge Frau vergleicht ihre Stromrechnung mit der Anzeige an ihrer Heizungsanlage

Verfahren gegen Unternehmen der primaholding-Gruppe: Erste Erfolge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Anbieter primastrom und voxenergie wegen unzulässiger Preiserhöhungen Musterklagen eingereicht. Jetzt sind mit den beiden Anbietern erste Vergleiche gelungen. Die Verhandlungen gehen weiter, auch beim Schwesterunternehmen nowenergy.
Fokuswoche Ziele nach der Schule

Versicherungen - welche sind wichtig? Jetzt zu Online-Vortrag anmelden!

Versicherungen: Welche sind wichtig? Auslandsaufenthalt während der Berufsausbildung: Wie geht das? Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.