Selbstbestimmt – die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen

Pressemitteilung vom
Neues Tool hilft beim Dokumentieren der eigenen Wünsche
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Schnell und bequem eine auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügung zu erstellen, das geht ab sofort mit „Selbstbestimmt – die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen“. Der neue kostenlose Service der Verbraucherzentralen im Netz ist erreichbar über www.verbraucherzentrale-bayern.de/patientenverfuegung-online.
 
Grundlage für das neue Angebot sind Textbausteine, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz entwickelt hat. Verbraucherinnen und Verbraucher können damit eine für sie individuell passende Patientenverfügung erstellen. Verschiedene Erklärtexte und Hinweise helfen den Nutzern, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Damit die online erstellte Patientenverfügung gültig ist, muss sie ausgedruckt und unterschrieben werden.

Hoher Aufklärungsbedarf bei Verbrauchern

Prof. Dr. Kastrop, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt: "Sich rechtzeitig über den Fall der Fälle Gedanken zu machen und dafür gewappnet zu sein, halte ich für wichtig - damit in kritischen gesundheitlichen oder lebensbedrohlichen Situationen im Krankenhaus alles nach den eigenen Wünschen abläuft. Eine große Hilfe dabei kann das neue Online-Tool der Verbraucherzentralen sein, mit dem unkompliziert und kostenlos auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügungen erstellt werden können.“
 
Marion Zinkeler, geschäftsführende Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern, sagt: „Zur Patientenverfügung gibt es einen großen Aufklärungsbedarf. Mit ‚Selbstbestimmt – die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen‘ helfen wir Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihren Wunsch nach einer passenden Patientenverfügung tatsächlich umzusetzen.“ Zuletzt hatten die Verbraucherzentralen im Rahmen der Woche der Vorsorge vom 20. bis 24. September 2021 über 1.900 Menschen mit Online-Vorträgen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und digitalen Nachlass informiert.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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