Selbst bestimmen – rechtzeitig vorsorgen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen starten „Woche der Vorsorge“ und bieten bundesweit kostenlose Online-Vorträge an
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Die Verbraucherzentralen bieten in der Woche vom 20. bis 24. September 2021 kostenlose Online-Vorträge zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und digitalem Nachlass an. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Vorträge finden während der gesamten „Woche der Vorsorge“ von Montag bis Freitag jeweils um 10.00 Uhr, 14.00 Uhr und 18 Uhr statt. Alle Termine und die Anmeldung sind hier zu finden.

Viele Menschen möchten selbst bestimmen, wer sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll. „Das Interesse, diese Angelegenheiten zu regeln, ist enorm“, sagt Simone Rzehak, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Allerdings wissen viele Betroffene nicht, worauf sie bei der Erstellung der Dokumente achten müssen und scheuen daher den Aufwand. „Mit der Woche der Vorsorge wollen wir dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen informierte Entscheidungen in Fragen der Vorsorge treffen können“, so Rzehak.

Die Verbraucherzentralen bieten während der „Woche der Vorsorge“ folgende Online-Vorträge an:

Patientenverfügung: Über Behandlungen bestimmen
Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. Darin lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.

Sechs Termine zur Auswahl:
Montag, 20.09.2021, 18 Uhr; Dienstag 21.09.2021, 10 Uhr und 18 Uhr; Mittwoch, 22.09.2021, 18 Uhr; Donnerstag 23.09.2021, 10 Uhr;
Freitag 24.09.2021, 14 Uhr.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Bestimmen, wer entscheidet
Wer infolge von Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann dies in einer Betreuungsverfügung und in einer Vorsorgevollmacht festlegen. In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können.

Fünf Termine zur Auswahl:
Montag, 20.09.2021 10 Uhr und 14 Uhr; Mittwoch, 22.09.2021, 10 Uhr;
Donnerstag 23.09.2021, 14 Uhr; Freitag, 24.09.2021, 18 Uhr.

Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Bestimmen, was mit den Daten geschieht
Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.

Vier Termine zur Auswahl:
Dienstag 21.09.2021, 14 Uhr; Mittwoch, 22.09.2021 14 Uhr;
Donnerstag 23.09.2021, 18 Uhr; Freitag 24.09.2021, 10 Uhr.

Die Online-Seminare werden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ gefördert.

 

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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