Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung: Wann ist eine Rückkehr möglich?

Pressemitteilung vom
Bastian Landorff, Krankenversicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern, im Interview
Off

Angesichts deutlich gestiegener Beiträge bei der privaten Krankenversicherung erscheint die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung vielen Versicherten als ein verlockender Gedanke. Dafür sind jedoch Bedingungen zu erfüllen. Dazu zählen etwa ein niedriges Einkommen oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Anstellung.

Herr Landorff, in welchen Fällen können privat Krankenversicherte in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Bei Arbeitnehmern muss das Arbeitsentgelt unterhalb der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegen. Im Jahr 2024 wird diese in den meisten Fällen bei 69.300 Euro brutto liegen.

Gibt es auch eine Altersgrenze?

Ja, Versicherte sollten die Altersgrenze von 55 Jahren beachten. Wer älter ist, kann trotz Entgeltreduzierung in der Regel nicht mehr wechseln.

Worauf müssen Selbständige achten?

Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Selbständige sehr schwierig. Für sie kann die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Anstellung eine Lösung sein. Wenn man nebenher zusätzlich die selbständige Tätigkeit ausüben will, muss der Schwerpunkt auf der Anstellung liegen.

Wie sieht es aus, wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist?

Ist man verheiratet und hat ein geringes Einkommen, liegen möglicherweise die Voraussetzungen für eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Dies sollte man von der Krankenkasse des gesetzlich versicherten Ehepartners prüfen lassen.

Für wen ist die Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll?

Ob sich ein Wechsel lohnt, lässt sich nicht so einfach beantworten. Legt man Wert darauf, dass die Ausgaben im Alter und bei finanziellen Krisen überschaubar bleiben, kann eine gesetzliche Krankenversicherung strategisch vorteilhaft sein – auch wenn die Beiträge hoch sind. Denn der Beitrag ist an das Einkommen gekoppelt. Auch die Möglichkeit einer beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner und Kindern ist für Familien interessant.

In der privaten Krankenversicherung haben zudem zwar viele in jungen Jahren ein gutes Leistungspaket. Angesichts stark steigender Beiträge ist es aber fraglich, ob sich Versicherte dieses auch noch im hohen Alter werden leisten können.

Was muss bei einem Wechsel bei den Leistungen und beim Renteneintritt beachtet werden?

Wer von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte und etwa im Bereich Zahnersatz oder Krankenhausbehandlung nachbessern will, kann mit der bisherigen privaten Krankenversicherung sprechen. Manche Gesellschaften sind bereit, den bisherigen Vertrag beim Wechsel ohne neue Gesundheitsprüfung in Zusatzpolicen als Ergänzung der gesetzlichen Versicherung umzuwandeln.

Darüber hinaus findet im Ruhestand innerhalb des gesetzlichen Versicherungssystems eine Differenzierung statt: Wer in der späteren Hälfte seines Erwerbslebens keine ausreichenden Zeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung aufweist oder keinerlei gesetzliche Rente erhält, muss damit rechnen, auch auf private Einnahmen wie etwa aus Vermietung oder Kapitalerträgen Beiträge zahlen zu müssen.

Bei Fragen rund um die private Krankenversicherung hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich statt. Weitere Informationen erhalten Verbraucher unter: www.verbraucherzentrale-bayern.de/beratung-by

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.