Hohe Beiträge in der privaten Krankenversicherung

Pressemitteilung vom
Tarifwechsel kann für Entlastung sorgen
Off

Viele privat Krankenversicherte klagen über stark gestiegene Beiträge. Eine Möglichkeit die Beitragslast zu reduzieren, ist der Wechsel in einen günstigeren Tarif bei der aktuellen Versicherung. „Der Tarifwechsel ist nicht nur bei Beitragserhöhungen möglich, sondern kann jederzeit in Anspruch genommen werden“, sagt Bastian Landorff, Fachberater für Krankenversicherung bei der Verbraucherzentrale Bayern.


Bei einer Tarifänderung müssen die zurückgelegten Versicherungszeiten angerechnet werden. Anbieter berücksichtigen grundsätzlich auch sogenannte Altersrückstellungen. Diese werden von der Versicherung zurückgelegt, um mit dem höherem Alter ansteigende Kosten abzufedern. „Ein neuer Tarif kann unter Umständen mehr Leistungen bei niedrigeren Kosten bieten. In solchen Fällen kann die Versicherung für das Leistungsplus eine neue Gesundheitsprüfung verlangen und zusätzliche Risikozuschläge erheben“, so Landorff. 

Wann sich ein Tarifwechsel lohnt

Ob sich ein Tarifwechsel lohnt, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darauf achten, dass der neue Tarif auch alle individuell wichtigen Leistungen enthält. Die speziellen Standard- und Basistarife orientieren sich dabei ungefähr am gesetzlichen Leistungsumfang. Hier sind jedoch nur sehr kleine privatärztliche Gebührenfaktoren erstattungsfähig. Diese Tarife spielen daher oft erst eine Rolle, wenn es an Alternativen fehlt.

Besonderes Augenmerk gilt zudem versteckten Leistungslücken oder -einschränkungen. Kritisch bewerten sollten Versicherte, ob sich eine Erhöhung der Selbstbeteiligung im Verhältnis zur Beitragsersparnis wirklich rechnet. Speziell Arbeitnehmer sollten bedenken, dass eine Beitragssenkung auch Einfluss auf die Höhe des Arbeitgeberzuschusses zur Krankenversicherung haben kann.

Lohnt sich ein Anbieterwechsel?

Der Wechsel zu einer anderen Versicherung ist nicht unbedingt die Lösung für das Beitragsproblem. „Versicherte sollten berücksichtigen, dass bisher gebildete Altersrückstellungen bei einem Wechsel entweder ganz oder zumindest teilweise verloren gehen“, gibt Bastian Landorff zu bedenken. Unklar ist darüber hinaus, ob in der neuen Versicherung die Beiträge tatsächlich langfristig stabiler bleiben. Für Versicherte, die schon lange privat krankenversichert sind, stellt der Anbieterwechsel in der Regel keine geeignete Strategie dar. 
Bei Fragen rund um die private Krankenversicherung hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich statt. Weitere Informationen erhalten Verbraucher unter: www.verbraucherzentrale-bayern.de/beratung-by

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.