Wer bereits den nächsten Auslandsurlaub plant, sollte auch für den Ernstfall vorsorgen. Bei einem Unfall oder einer Erkrankung im Feriendomizil können schnell hohe Kosten entstehen. Gesetzlich Versicherte haben zwar in einigen Ländern einen gewissen Schutz. Dazu gehören die Europäische Union und der Europäische Wirtschaftsraum. Auch Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, wie beispielsweise die Türkei oder Tunesien, bieten Leistungen für erkrankte oder verletzte Urlauber. „Diese reichen aber oft nicht aus“, warnt Krankenversicherungsexperte Bastian Landorff. „Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur die Kosten, die auch im Inland anfallen würden. Für den Reisenden können so auch bei einer Behandlung in einem EU-Land zusätzliche Kosten entstehen.“ Darüber hinaus wird auch der Rücktransport nach Deutschland nicht bezahlt. „Wer in andere als die genannten Länder reist, ist über die gesetzlichen Kassen sogar überhaupt nicht mehr versichert“, so Bastian Landorff.
Eine private Auslandsreisekrankenversicherung kann deshalb sinnvoll sein. Bei akuten Erkrankungen oder Unfällen zahlt sie ambulante und stationäre Behandlungen in der ganzen Welt. Außerdem übernimmt sie die Transportkosten zum nächsten Krankenhaus vor Ort und den Rücktransport nach Deutschland. Wer eine private Versicherung abschließt, sollte auf die Formulierung im Kleingedruckten achten. „Der Rücktransport sollte bezahlt werden, sobald dieser sinnvoll und vertretbar ist, und nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit“, sagt Bastian Landorff. „Wichtig ist auch, dass die Versicherung nicht nur unaufschiebbare Behandlungen zahlt, sondern Leistungen ohne Einschränkungen bietet“, betont der Krankenversicherungsexperte. Einige Versicherer übernehmen die Kosten für den verletzten oder kranken Urlauber selbst dann noch, wenn die maximale Reisedauer überschritten ist – bis seine Transportfähigkeit wiederhergestellt ist. Gute Jahresverträge für beliebig viele Reisen sind schon für rund. zehn Euro pro Jahr erhältlich. Wer Fragen hat, findet Hilfe bei der Verbraucherzentrale Bayern. Infos gibt es unter www.verbraucherzentrale-bayern.de
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