Die Auslandsreiseversicherung sollte mit ins Gepäck

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern warnt: Der gesetzliche Versicherungsschutz reicht oft nicht aus
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Endlich wieder reisen! Viele Urlauberinnen und Urlauber freuen sich auf die Sommerferien. Wer unbeschwert ins Ausland reisen möchte, sollte jedoch eine Auslandsreiseversicherung im Gepäck haben, rät die Verbraucherzentrale Bayern. Grundsätzlich haben gesetzlich Krankenversicherte auf Reisen in EU-Ländern und Staaten des europäischen Wirtschaftsraums einen gewissen Versicherungsschutz. „Ärzte im Ausland stellen jedoch häufig Privatrechnungen aus“, sagt Bastian Landorff, Krankenversicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Dann zahlt die gesetzliche Krankenkasse entweder nur einen Teil der Kosten oder überhaupt nichts.“

Außerhalb der EU gilt der gesetzliche Krankenversicherungsschutz nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, etwa in der Türkei. Darüber hinaus gilt: Ein Krankenrücktransport aus dem Ausland wird von gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht gezahlt. Auch bei privat Krankenversicherten ist der Rücktransport nicht immer im Versicherungsschutz enthalten.

Darauf sollten Reisende achten

Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann helfen, diese Versicherungslücken zu schließen. Mit ihr können Urlauber verschiedene mehrwöchigen Reisen im Jahr absichern. Doch worauf sollten Verbraucher beim Abschluss achten, auch im Hinblick auf eine mögliche Ansteckung mit Corona? „Die meisten Policen zahlen, wenn es während der Reise zu einer Coronainfektion kommt“, sagt der Experte. Bei manchen Verträgen kann es bei der Erstattung jedoch Probleme geben, etwa wenn vor Beginn des Urlaubs eine Reisewarnung für das entsprechende Gebiet bestand.
 
Behandlungen von chronischen Erkrankungen, die schon vor Reiseantritt bestanden, werden bei vielen Versicherungen nicht gezahlt. „Allerdings leisten manche Verträge zumindest dann, wenn sich der Gesundheitszustand überraschend verschlechtert“, so Landorff. Versicherte sollten auch darauf achten, dass der Rücktransport aus dem Ausland nicht nur gezahlt wird, wenn er laut Versicherungsvertrag „medizinisch notwendig“ ist, sondern schon dann, wenn er „sinnvoll und vertretbar“ ist.

Bestehende Verträge prüfen

Wer bereits eine Auslandsreisekrankenversicherung hat, sollte die Konditionen mit neuen Angeboten seines Versicherers vergleichen. Umfasst der alte Vertrag bereits eine Covid-19-Infektion oder sind bestimmte Erkrankungen vom Schutz ausgeschlossen? Der vorhandene Vertrag sollte auch keine unangenehmen Erstattungshöchstgrenzen enthalten, etwa beim Rücktransport oder bei medizinischen Leistungen.

Gute Verträge für Einzelpersonen gibt es teilweise schon für knapp zehn Euro pro Jahr. Ältere Versicherte müssen in der Regel mehr bezahlen. Wer Kinder hat, kann günstige Tarife für die ganze Familie abschließen. Weiter Infos zum Thema gibt es unter www.verbraucherzentrale-bayern.de

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